Baubewilligung
Das Amt für Baubewilligungen führt das Baubewilligungsverfahren durch, begleitet den Bauprozess und nimmt die ausgeführten Bauwerke und Nutzungen ab.

Aktuell

Die öffentlichen Sprechstunden und die Beratungen vor Ort sind bis auf Weiteres eingestellt. Die Mitarbeitenden sind per Telefon oder per E-Mail erreichbar:
Baugesuche
Die Baugesuche können bis auf Weiteres nur per Post eingereicht werden. Die eingereichten Baugesuche werden anschliessend von den zuständigen städtischen Fachstellen bearbeitet.
Zum Schutz der Mitarbeitenden und der Gesuchstellenden werden Bauvorhaben im Anzeigeverfahren mit Stempel (AZS) bis auf Weiteres überwiegend im Anzeigeverfahren mit baurechtlichem Entscheid (AZE) behandelt. Persönliche Termine zur Planstempelung oder Bestätigungen per E-Mail sind nicht möglich. Gesuchsstellende können die Gesuche beim Amt für Baubewilligungen (AfB) ohne Stempel einreichen. Das AfB klärt die Genehmigungen direkt mit den Vernehmlassungsstellen ab und bemüht sich, die Entscheide zeitnah und fristgerecht herbeizuführen.
Planauflage und Archiv
Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf Anfrage auch digital eingesehen werden. Ein entsprechendes Begehren ist per Onlineformular zu stellen.
Wichtige Information zur teilrevidierten BZO
Am 1. November 2018 konnte die teilrevidierte BZO für den grössten Teil des Stadtgebiets in Kraft gesetzt werden. StRB 686/2018
Wo dies nicht der Fall ist, gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen. Ausserdem ist das Projekt anhand der Richtlinien zur Voranwendung auf die Vereinbarkeit mit dem künftigen Recht zu prüfen.
Weitere Informationen
8.00-14 Uhr
Bausekretariat: Büro 005
Telefon 044 412 29 87/88
Planauflage: Büro 003
Telefon 044 412 29 83/85