Global Navigation

Beratung & Baueingabe

Die Kreisarchitekten und Kreisarchitektinnen beraten und unterstützen bei der Baueingabe. Persönliche Beratungen sind täglich während den Sprechstunden mit Voranmeldung sowie telefonisch möglich.

Aktuell

Beratungsangebot

Das Amt für Baubewilligungen bietet für Bauwillige eine kostenfreie baurechtliche Beratung an. 

Umfang und Einschränkungen der Beratung

Öffentliche Sprechstunden der Kreisarchitektinnen und Kreisarchitekten

Persönliche Sprechstunden mit Voranmeldung im Buchungstool: 8.00 bis 9.00 Uhr

Mit dem Internet Explorer können beim Buchen von Terminen Probleme auftauchen. Es wird empfohlen, einen anderen Browser zu verwenden.  

Telefonische Sprechstunden: 9.30 bis 10.30 Uhr 

Für grössere Bauvorhaben kann mit der zuständigen Kreisarchitektin oder dem zuständigen Kreisarchitekten ein individueller Besprechungstermin vereinbart werden.

Lärmschutz bei Bauvorhaben

Das «Bauen im Lärm» stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten, von Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros über Bauherrschaften und Behörden bis zu den Handwerksbetrieben. Wer umfassend informiert ist, gelangt ohne Umwege zum Ziel der Baubewilligung.

Lärmrelevante Bauvorhaben sind neue sowie wesentlich geänderte Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen. Das Vorgehen für Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten regelt Art. 31 der Lärmschutz-Verordnung (LSV).

Informationen zum Bauen im Lärm, zur Beurteilungspraxis sowie zu den Anforderungen an ein Lärmgutachten finden Sie bei der kantonalen Fachstelle Lärmschutz.

Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) überprüft die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zum Lärmschutz und ist Ihr Ansprechpartner in der Planungsphase und im Baubewilligungsverfahren.

Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfungen

Für Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfungen ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Umweltschutzfachstelle des UGZ (Umwelt- und  Gesundheitsschutz Zürich) zu empfehlen. Sie beurteilt den Voruntersuchungsbericht innert zwei Monaten.

Die Hauptuntersuchung und eigentliche UVP erfolgt innert drei Monaten bzw. innerhalb des Baubewilligungsverfahrens.

Weitere Informationen

Kontakt