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Digitale Baugesuchseingabe

stadt-zuerich.ch/baugesuch

Die zentrale Plattform für Eingabe, Information und Kommunikation rund um das Baugesuch: Digitale Begleitung während des gesamten Prozesses der Baueingabe – effizient, transparent und sicher.

Ihr Baugesuch können Sie jetzt auch im Pyjama einreichen

Seit 1. April 2024 reicht die elektronische Eingabe Ihres Baugesuchs aus. Zusätzliche Papierdossiers sind nicht mehr nötig.

Um Ihr Baugesuch elektronisch zu unterschreiben, brauchen Sie neu eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). 

Alternativ dürfen Sie die Eingabequittung auch ausdrucken und von Hand unterschreiben. In diesem Fall müssen Sie diese mit der/den Originalunterschrift/en dem zuständigen Bauamt per Post zusenden.

Die Vorteile im Überblick

Einfach & bequem

Die Baueingabe erfolgt ortsunabhängig und rund um die Uhr. Pläne, Berichte und Fotos können einfach hochgeladen werden. Unterbrüche oder die Wiederaufnahme der Dateneingabe ist jederzeit möglich.  Der verringerte administrative Aufwand schont auch Finanzen und Umwelt: durch geringere Druck- und Versandkosten und einen reduzierten Papierverbrauch.

Effizient & kooperativ

Das eBaugesuch erfolgt in einem geführten Eingabeprozess. Info-Buttons, Checklisten und eine Liste aller einzureichenden Dokumente verschaffen einen guten Überblick. Bekannte Datenquellen – so z.B. das geografische Informationssystem (GIS) oder das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) werden automatisch eingebunden. Dies erleichtert die Eingabe weiter. 

Transparent & aktuell

Hinterlegte Daten und Informationen zum Stand des Baugesuchs können jederzeit auf der Plattform eingesehen werden. Es entsteht ein durchgängiger und transparenter Daten- und Informationsaustausch mit allen am Baubewilligungsverfahren Beteiligten. Das eBaugesuch ermöglicht zudem eine einfache Vergabe von Zugriffsrechten an weitere Beteiligte. Der finale Bauentscheid ist für alle Berechtigten einsehbar. Ein vereinfachtes, digitales Meldewesen (z.B. Meldung des Baufortschritts bzw. Antragsstellung für Baufreigaben) unterstützt die Gesuchstellenden.

Was es zu beachten gilt

Digitale Gesuchseingabe

Der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin (bzw. deren Vertreter/in) und die für das Projekt verantwortliche Person müssen diese Eingabequittung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen. Alternativ können Sie die Eingabequittung ausdrucken, von Hand unterzeichnen und per Post dem zuständigen Bauamt zuschicken. Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn sämtliche benötigten Unterschriften auf dem Bauamt eingetroffen sind. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit Vorliegen aller benötigten Unterschriften.

Konzessionsgesuche

Für die Beurteilung von Konzessionsgesuchen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zustimmungserklärung zur Gesuchseinreichung von TAZ Konzessionen
  • 1x Formular Konzessionsgesuch

Signieren der Unterlagen

Sollte analog eingereicht werden, sind weiterhin sämtliche Planunterlagen und Formulare im Original zu unterzeichnen.

Rechtliche Einschränkungen

Um einen durchgängig elektronischen Baubewilligungsprozess zu ermöglichen, sind insbesondere im Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), im Planungs- und Baugesetz (PBG) und der Bauverfahrensverordnung (BVV) die entsprechenden Bestimmungen zu schaffen bzw. anzupassen. Der Kanton Zürich arbeitet im Rahmen des Projekts «eBaugesucheZH – volldigital», mit allen Nutzergruppen an einem entsprechenden Vorschlag zuhanden des Regierungsrates.

Analoge Gesuchseingabe

Sollte eine analoge Gesuchseingabe dennoch gewünscht sein, so sind die physischen Unterlagen in folgender Anzahl erforderlich:

2-fach:

  • Baugesuchsformular A, sowie Formular Z1 (nur analoge Eingabe) bzw. Eingabequittung (digitale Eingabe)
  • Standortdatenblätter bei Mobilfunkanlagen
  • amtlicher Original-Kataster, digitale oder analoge Vorlage (erhältlich bei Geomatik + Vermessung)
  • sämtliche Planunterlagen

1-fach:

  • sämtliche Beilagen wie bspw. Zusatzformulare, Grundbuchauszug, Berechnungen mit Schemaplänen usw.
  • amtlicher Original-Kataster, digitale oder analoge Vorlage (erhältlich bei Geomatik + Vermessung)

Bei Neubauten muss ein digitales Speichermedium (z.B. USB-Stick, keine CDs) den Unterlagen beigelegt werden. Zusätzlich muss in diesem Fall eine Bestätigung beigelegt werden, die belegt, dass die digitalen Unterlagen den physisch eingereichten entsprechen.

Eine Vorlage für eine solche Bestätigung  finden Sie bei den Formularen und Merkblättern.

Keine Stempel einholen

Das Anzeigeverfahren mit Stempel (AZS) wird in dieser Form nicht mehr durchgeführt. Das Baugesuch ist direkt beim Amt für Baubewilligungen einzureichen. Die AZS Umfrage wird neu stadtintern digital durchgeführt. Stadtexterne Genehmigungsvermerke werden nicht akzeptiert. Es wird empfohlen, die konkreten Baugesuchpläne vorgängig mit den zuständigen Fachstellen zu besprechen.

eBaugesucheZH - das Tor zum digitalen Baugesuch

Der digitale Weg ist über die kantonale Plattform "eBaugesucheZH" einzuschlagen. Bitte senden Sie Ihre Baugesuche nicht per E-Mail. Diese können so nicht bearbeitet werden und müssen auf dem analogen Weg abgewickelt werden.

Häufig gestellte Fragen

Kontakt

Inhaltliche Fragen zum Baugesuch

Bausekretariat

Telefon: +41 44 412 20 11

Öffnungszeiten: 8.00 – 11.45 Uhr / 13.15 – 16.00 Uhr

 

Kontaktformular

Technische Fragen zur kantonalen Plattform

Amt für Raumentwicklung – Fachstelle Datenlogistik

Telefon +41 43 259 39 09

Um eine Supportanfrage per E-Mail zu stellen, können Sie das nachfolgende Kontaktformular nutzen.

 

Kontaktformular

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Reichen Sie ihr Baugesuch bequem auf der kantonalen Plattform eBaugesucheZH ein.

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