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Gebühren Baubewilligung

Bauentscheide und Abnahmen sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist grundsätzlich vom Bauvolumen abhängig.

Für die Bewilligung von Aufzugsanlagen ist die Kantonale Gebühren-Richtlinie für Beförderungsanlagen massgebend.

Die Gebühren richten sich nach den folgenden zwei Erlassen:

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