Öffentliche Ausschreibung und Einsicht in Archivakten
Öffentliche Auflagen erfolgen im baurechtlichen Verfahren elektronisch über die Plattform eAuflageZH. Das Amt für Baubewilligungen lagert im Archiv Baupläne von ausgeführten Bauvorhaben.
Aktuell
Umzug und Digitalisierung Archivakten
Wir digitalisieren unsere Archivakten. Dafür werden sie an einen anderen Standort verlegt. Aus diesem Grund ist die Einsicht in Archivpläne von Baugesuchen vom 23. September bis 25. Oktober 2024 nicht möglich.
Die ausgeschriebenen Baugesuche laufen nach wie vor über «eBaugesucheZH».
Weitere Information finden sie unter der Rubrik «Häufig gestellte Fragen zur Archiveinsicht» unten auf dieser Seite.
Öffentliche Ausschreibung
Nach aussen relevant in Erscheinung tretende Bauvorhaben sowie Bau- und Nutzungsvorhaben, die auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben können, werden im Tagblatt der Stadt Zürich (mittwochs) und im kantonalen Amtsblatt (freitags) publiziert.
Auf das Datum der Publikation hin wird das Bauvorhaben vor Ort ausgesteckt. Die Aussteckung zeigt das ungefähre Ausmass und Volumen eines Neubauvorhabens oder wesentliche Elemente eines Umbauvorhabens.
Ab sofort können die ausgeschriebene Baugesuche nur noch digital über «eAuflageZH» eingesehen werden. Hinweise zu den wichtigsten Prozessen und Funktionen finden sie in der Prozessdokumentation für Gesuchstellende unter der Rubrik «Aktuelles» auf der Plattform «eBaugesucheZH».
Die ausgeschriebenen Baugesuche können ab dem Publikationsdatum im Amtsblatt während 20 Tagen eingesehen werden. Interessierte haben während dieser Frist die Möglichkeit den Bauentscheid anzufordern.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids sind ausschliesslich elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» zu beantragen (§ 315 Abs. 1 PBG).
Für die erfolgreiche Suche im kantonalen Amtsblatt empfehlen sich folgende Filter in der Suchmaske zu setzen:
- Suchfilter: «Alle kommunalen Bauprojekte»
- Gemeinde: «Zürich»
- Stichwort: gewünschter Stadtkreis
Für die Suche im städtischen Amtsblatt finden Sie Tipps und Tricks auf der entsprechenden Seite.
Rechtliche Hinweise zur Zustellung des baurechtlichen Entscheids
Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» die Zustellung des baurechtlichen Entscheids bei der örtlichen Baubehörde zu verlangen (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG). Die Begehrensteller haben gestützt auf § 6 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) i.V.m. § 6b Verwaltungs-rechtspflegegesetz (VRG) eine Schweizer Zustelladresse bekanntzugeben
Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.– erhoben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Die elektronische Anordnung gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung der Anordnung, sofern mit einer Zustellung gerechnet werden musste (§ 228d Abs. 3 PBG).
Ruft eine Person, die nicht mit einer Mitteilung rechnen musste, eine Anordnung nicht ab oder kann eine Anordnung nicht auf der Plattform zum Abruf bereitgestellt werden, wird die Anordnung schriftlich mitgeteilt, sofern ein inländisches Zustelldomizil bekannt ist (§ 228d Abs. 3 PBG).
Akteneinsicht
Wenn Sie fristgerecht ein Zustellbegehren eingereicht haben oder durch ein Bauvorhaben in Ihren schutzwürdigen Interessen betroffen sind, können Sie zu einem laufenden Verfahren Akteneinsicht beantragen.
Die Akteneinsicht gemäss § 8 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) zu elektronisch geführtem Baugesuch erfolgt elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH». Das Gesuch um Akteneinsicht ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur zu versehen (§ 6 a Abs. 2 BVV). Die Planeinsicht ist bis zum Abschluss des Baubewilligungsverfahrens möglich.
Für analog geführte Baugesuche nach Absprache mit der Planauflage.
Einsicht in Archivakten
Aus dem Archiv können Bauakten ab 1893 eingesehen werden.
Die Archivunterlagen beinhalten folgende Planarten:
- Katasterpläne
- Grundrisse
- Fassadenpläne
- Schnitte
- Baurechtsentscheide
Das AfB verfügt über keine Kanalisations- oder andere Spezialpläne.
Termine für die Archiveinsicht können im Buchungstool reserviert werden. Die Archiveinsicht ist kostenpflichtig und beträgt CHF 15.- je Bestellung. Plankopien/-scans können bei der Einsichtnahme bestellt werden (Leihgebühr CHF 7.- je Plan) wie auch Bauentscheide (Leihgebühr CHF 5.-). Die Gebühren sind vor Ort zu begleichen (Barzahlung, EC, Twint oder Kreditkarte). Die Scan-/Kopiekosten werden vom Print-Shop separat in Rechnung gestellt.
Studierende finden alle Informationen für den Zugang zu Archivakten auf der nachfolgenden Seite.
Vorgehen bei Archiveinsicht
Die Archiveinsicht vor Ort ist nur mit Voranmeldung über das Buchungstool möglich
- für EigentümerInnen: gegen Vorweisung einer gültigen Identifikation
- für Dritte: mit Vollmacht der Grundeigentümerschaft (nicht älter als 6 Monate) Formular Vollmacht
- für Studierende: Informationen zur Einsicht
Nach erfolgter Terminvereinbarung können die Archivakten vor Ort eingesehen werden.
Häufig gestellte Fragen zur Archiveinsicht
Um einen volldigitalen Baubewilligungsprozess zu ermöglichen, ist es nötig, die Archivpläne des letztbewilligten Standes zu digitalisieren. In diesem Zuge werden Archivpläne auf Verlangen durch unsere Partnerfirma eingescannt.
Nach dem Umzug werden die Planunterlagen ausschliesslich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Das Archiv der Baugesuche wird vom 23. September bis 25. Oktober 2024 (KW 39-43) gesperrt sein.
(Ebenso wird das Archiv der Aufzugsanlagen vom 10. September bis 20. September (KW 37+38) gesperrt).
Es werden zunächst 6 Bestellungen pro Tag verarbeitet. Die Wartezeit auf diese Bestellungen beträgt ca. 5 Arbeitstage. Danach werden Ihnen die Pläne digital zur Verfügung gestellt.
Die Einsicht in die Archivakten der Baugesuche funktioniert weiterhin über «etermin.net/afb-termine».
Die Bezahlung erfolgt neu über eTermin. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse bei der Bestellung angeben, da die Unterlagen im PDF-Format an diese E-Mail-Adresse gesandt werden.