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Pläne einsehen

Das Amt für Baubewilligungen legt geplante Bauvorhaben öffentlich auf. Ausserdem lagern im Archiv Baupläne von ausgeführten Bauvorhaben.

Öffentliche Ausschreibung von Bauprojekten

Nach aussen relevant in Erscheinung tretende Bauvorhaben sowie Bau- und Nutzungsvorhaben, die auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben können, werden im Tagblatt der Stadt Zürich (mittwochs) und im kantonalen Amtsblatt (freitags) und publiziert.

Auf das Datum der Publikation hin wird das Bauvorhaben vor Ort ausgesteckt. Die Aussteckung zeigt das ungefähre Ausmass und Volumen eines Neubauvorhabens oder wesentliche Elemente eines Umbauvorhabens.

Die ausgeschriebenen Baugesuche können ab dem Publikationsdatum im Amtsblatt während 20 Tagen digital oder vor Ort eingesehen werden. Interessierte haben während dieser Frist auch die Möglichkeit den Bauentscheid anzufordern. Bauentscheide können nicht elektronisch bestellt werden. Bestellungen sind postalisch oder vor Ort zu tätigen (Zustellung des baurechtlichen Entscheids).

Rechtliche Hinweise zur Zustellung des baurechtlichen Entscheids

Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) beim Amt für Baubewilligungen, Postfach, 8021 Zürich, gestellt werden (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG). Die Begehrensteller haben gestützt auf § 6 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) i.V.m. § 6b Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) eine Schweizer Zustelladresse bekanntzugeben

Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.– erhoben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z. B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).

Einsicht vor Ort

Ohne Voranmeldung können die öffentlich ausgeschriebenen Pläne werktags von 8 bis 9 Uhr eingesehen werden. Die Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur nach telefonischer Absprache möglich.

Planauflage
Amt für Baubewilligungen
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 Zürich
Büro 003

Digitale Einsicht

Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf Anfrage digital eingesehen werden. Die Begehren zur digitalen Einsicht können bis spätestens 14 Uhr am letzten Publikationstag gestellt werden. 

Gebäudepläne und Archiv

Aus dem Archiv können Bauakten ab 1893 eingesehen werden.

Die Archivunterlagen beinhalten folgende Planarten:

  • Katasterpläne
  • Grundrisse
  • Fassadenpläne
  • Schnitte
  • Baurechtsentscheide

Das AfB verfügt über keine Kanalisations- oder andere Spezialpläne.

Termine für die Aktensicht können im Buchungstool reserviert werden. Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig und beträgt CHF 15.- je Bestellung. Plankopien/-scans können bei der Einsichtnahme bestellt werden (Leihgebühr CHF 7.- je Plan) wie auch Bauentscheide (Leihgebühr CHF 5.-). Die Gebühren sind vor Ort zu begleichen (Barzahlung, EC, Twint oder Kreditkarte). Die Scan-/Kopiekosten werden vom Print-Shop separat in Rechnung gestellt.

Studierende finden alle Informationen für den Zugang zu Archivakten auf der nachfolgenden Seite.

Vorgehen bei Archiveinsicht

Die Archiveinsicht vor Ort ist nur mit Voranmeldung über das Buchungstool möglich

  • für EigentümerInnen: gegen Vorweisung einer gültigen Identifikation
  • für Dritte: mit Vollmacht der Grundeigentümerschaft (nicht älter als 6 Monate) Formular Vollmacht
  • für Studierende: Informationen zur Einsicht

Nach erfolgter Terminvereinbarung können die Archivakten vor Ort eingesehen werden.

Akteneinsicht während laufender Rechtsmittelfrist bzw. hängigem Rechtsmittelverfahren

Nach telefonischer Absprache mit der Planauflage.

Planauflage

Weitere Informationen
Archivakten und abgelaufene Ausschreibungen können weder digital eingesehen werden noch über das Formular bestellt werden. 

Planauflage
Amt für Baubewilligungen
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 Zürich
Büro 003

Weitere Informationen