Öffentliche Ausschreibungen Bauprojekte
Während der öffentlichen Publikation werden Bauvorhaben grundsätzlich ausgesteckt. Zur Einsichtnahme in die Projektpläne während der Ausschreibung ist jede Person berechtigt.
Digitale öffentliche Ausschreibung
Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf Anfrage auch digital eingesehen werden. Ein entsprechendes Begehren ist per unten stehendem Onlineformular zu stellen.
Digitale Einsicht in Projektpläne
Archivakten oder abgelaufene Ausschreibungen können nicht digital eingesehen werden und nicht über dieses Formular bestellt werden.
Bauentscheide können nicht elektronisch bestellt werden. Bestellungen sind postalisch oder vor Ort zu tätigen (siehe Block rechtliche Bestimmungen).
Einsichtnahme in die Pläne
Aufgrund der aktuellen Lage können die Ausschreibungsunterlagen auf Anfrage übergangsweise digital eingesehen werden. Die Begehren zur Einsicht können mit dem untenstehenden Formular gestellt werden. Die Begehren sind bis spätestens 14.00 Uhr des letzten Publikationstages zu stellen. Es ist untersagt, die digital erhaltenen Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder diese zu vervielfältigen.
Wer über keinen Internetanschluss verfügt, kann telefonisch (+41 44 412 29 85/83) einen Termin für die Planeinsicht vor Ort beim Amt für Baubewilligungen, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, vereinbaren.
Interessenwahrung
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) beim Amt für Baubewilligungen, Postfach, 8021 Zürich, gestellt werden (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG).
Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.- erhoben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z. B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).