Beratung Architektur
Im Baubewilligungsverfahren ist das Amt für Städtebau eine der vernehmlassenden Stellen betreffend gestalterische Einordnung. In Hinblick auf die spätere Aufgabe der Begutachtung helfen die Mitarbeitenden bei der Suche nach architektonisch guten Lösungen.
Die Mitarbeitenden machen auf wichtige ergänzende Unterlagen aufmerksam. Sie weisen auf mögliche Hemmnisse im Bewilligungsverfahren hin und unterstützen bei der Durchführung von Wettbewerben oder Studienaufträgen.
Der Co-Leiter Architektur & Stadtraum gewährleistet eine übergeordnete Gesamtbetrachtung zur Qualitätssicherung über die ganze Stadt. Er ist ausserdem für die Geschäfte des Baukollegiums zuständig, einer ständigen Kommission, die den Stadtrat und die Baubewilligungsbehörde berät.
Aktuell

Bis auf Weiteres sind nur telefonische Beratungen möglich.
Die Ansprechpersonen stehen auf digitalem Weg für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir bitten um Kontaktaufnahme via Kontaktformular.
Infos zu weiteren Betriebsanpassungen finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/coronavirus-betrieb.
Ansprechpersonen
Kreis 1 (rechts der Limmat), Kreise 6, 7 und 8
Kreis 1 (links der Limmat), Kreise 2, 3 und 4
Kreise 5, 9 und 10
Kreise 11 und 12
Co-Leiter Architektur & Stadtraum (A)
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