Baurechtliche Beratung
Das Amt für Baubewilligungen bietet eine unverbindliche, kostenfreie baurechtliche Beratung für Bauvorhaben in der Stadt Zürich.
Das Amt für Baubewilligungen bietet eine unverbindliche, kostenfreie baurechtliche Beratung für Bauvorhaben in der Stadt Zürich.
Das Angebot der baurechtlichen Beratung richtet sich allein auf konkrete Fragestellungen im Zusammenhang mit geplanten Bauprojekten (mindestens Stufe Vorprojekt).
Für eine möglichst effiziente Beratung bitten wir Sie, sich anhand der Rechtsgrundlagen vorgängig vorzubereiten und aussagekräftige Planunterlagen zu erstellen.
Der dafür relevante letztbewilligte Planstand kann über die Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (Büro 003, Lindenhofstrasse 19, Tel. 044 412 20 11, afb-planauflage[at]zuerich.ch) organisiert werden (Gebäudepläne & Archiv). Die Kreisarchitektinnen und Kreisarchitekten stehen für Archivrecherchen nicht zur Verfügung.
Die Kreisarchitekten erteilen Ihnen Auskünfte bezüglich:
- Bewilligungspflicht;
- Verfahrensart (Verfahren der Baueingabe);
- Ablauf Baubewilligungsverfahren;
- Erforderliche Baugesuchunterlagen (Checkliste «Einzureichende Baugesuchs-Unterlagen»), siehe auch Wegleitung Eingabe Baugesuch
Folgende Links helfen Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Beratungsanfrage:
- Allgemeine Informationen zu Ihrem Grundstück wie z.B. die Bauzone, Waldabstands- und Baulinien oder die Schutzwürdigkeit von Gebäuden finden Sie unter der Katasterauskunft
- Allgemeine Rechtsgrundlagen:
Bau- und Zonenordnung (BZO)
Planungs- und Baugesetz (PBG),
Allgemeine Bauverordnung (ABV)
Besondere Bauverordnung II (BBV II)
Bis die Stadt Zürich ihre BZO harmonisiert hat, gelten die im Anhang des PBG, der ABV und der BBV II aufgeführten Bestimmungen (vgl. Harmonisierung Baubegriffe)
Auskünfte bzw. Mitteilungen von städtischen Mitarbeitenden in baurechtlichen Angelegenheiten sind weder verwaltungsintern noch für die Bausektion des Stadtrats als Bewilligungsbehörde oder für die Gerichtsinstanzen verbindlich. Sitzungsprotokolle und Aktennotizen werden deshalb generell nicht geprüft oder schriftlich bestätigt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft steht das Instrument des Vorentscheids zur Verfügung.
Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit der Auflagenbereinigung direkt an die zuständige Fachstelle (Beteiligte Stellen Baubewilligungsprozess).
Keine Beratung wird in folgenden Bereichen angeboten:
- Grundstücks- bzw. Hauskauf oder -verkauf; Fragen sind an eine Immobilienagentur zu richten.
- Teilnehmende an Wettbewerbsverfahren werden nicht beraten, Fragen sind an den Wettbewerbsveranstalter zu richten
Eingeschränkte Beratung:
- Bei der Durchführung von Wettbewerbsverfahren wird ausschliesslich der/die Veranstalter*in zu einzelnen Fragestellungen/ Beiträgen beraten
- Prüfen von Machbarkeitsstudien bzw. Bebauungsvarianten (nur die favorisierte Variante wird beraten)
Es wird empfohlen, sich an Architekturbüros, Immobilienfachleute, Rechtsanwälte o.ä. zu wenden.
Für Beratung bezüglich Absturzsicherung im Hochbau steht Ihnen die Baukontrolle (Teamleitung) zur Verfügung .