Beflaggungsanträge
Ob einem Anlass die Ehre einer offiziellen städtischen Beflaggung zukommt, entscheidet der Zürcher Stadtrat.
Die Anträge und Genehmigung unterscheiden sich je nach Beflaggungsart:
- Beflaggung der offiziellen Standorte und Verwaltungsgebäude der Stadt Zürich
- Beflaggung der Schulanlagen
- Beflaggung der Gemeindebetriebe
- Beflaggung der Dienstabteilungen mit Spezialrechnung
- Beflaggung der Verkehrsbetriebe Zürich
Details entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Auszug aus den Ausführungsbestimmungen zur offiziellen Beflaggung der Stadt Zürich.
Weitere Informationen
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Flaggen begrüssen Gäste, kündigen ein Fest an oder orientieren über ein ausserordentliches Ereignis. Informieren Sie sich über die offizielle Beflaggung der Stadt Zürich.