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Beflaggungsanträge

Ob einem Anlass die Ehre einer offiziellen städtischen Beflaggung zukommt, entscheidet der Zürcher Stadtrat.

Die Anträge und Genehmigung unterscheiden sich je nach Beflaggungsart: 

  • Beflaggung der offiziellen Standorte und Verwaltungsgebäude der Stadt Zürich
  • Beflaggung der Schulanlagen
  • Beflaggung der Gemeindebetriebe
  • Beflaggung der Dienstabteilungen mit Spezialrechnung
  • Beflaggung der Verkehrsbetriebe Zürich

Details entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Auszug aus den Ausführungsbestimmungen zur offiziellen Beflaggung der Stadt Zürich. 

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