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Graffiti-Infos für Eltern und LehrerInnen

Das Einstiegsalter der Sprayer liegt bei etwa 13 bis 14 Jahren. Solange die Jugendlichen noch nicht zu stark in der Graffitiszene verwurzelt sind, verspricht die Aufklärung über Gefahren und Folgen des illegalen Sprayens besonderen Erfolg.

Verdachtsmomente
Woran erkennen Sie die Zugehörigkeit Ihres Kindes / Ihres Schülers zur Graffitiszene?

  • Besitz von Graffitiutensilien wie Spraydosen, Filzstiften, Gummihandschuhen, Gesichtsmasken oder Kratzwerkzeug. Spraydosen mit Magneten am Boden sind besonders verdächtig: Die Magnete halten die in den Dosen enthaltenen Mischkügelchen fest, damit möglichst leise gesprayt werden kann.
  • Farbe an Kleidung, Haaren oder Händen sowie Farbgeruch.
  • Interesse an Graffitiliteratur und Hip-Hop-Musik.
  • Schulhefte/Zeichenunterlagen sind mit verzierten Wortkürzeln oder Buchstaben übermalt oder es existiert sogar ein so genanntes Blackbook (Skizzensammlung).
  • Auf persönliche Gegenstände oder auf Wände im Umfeld wird ein eigenes Wort/Namenskürzel (Tag) aufgemalt.
  • Häufiges Übernachten bei Kollegen. Überprüfen Sie, ob für nächtliche Ausflüge Alibis vorgegeben werden.


Mein Kind auch – was nun?
Die Zugehörigkeit zur Szene bedeutet in der Regel nicht, dass die Jugendlichen am Anfang einer lebenslangen kriminellen Laufbahn stehen. Meist beschränkt sich ihr Handeln auf das Sprayen von Graffiti, in einigen Fällen kommt der Diebstahl von Spraydosen hinzu.

Ignorieren Sie Ihre Wahrnehmungen nicht, sondern suchen Sie das Gespräch. Voraussetzung ist allerdings eine gewisse Toleranz gegenüber dem Prozess der Identitätsfindung, einer Phase, in welcher Jugendliche auch ihre Grenzen ausloten. Klären Sie Ihr Kind über die Konsequenzen seines Handelns auf. Dazu gehört auch die Information, dass Sie als Eltern für Schäden nicht haften.

Sollten Sie Ihr Kind beim Sprayen erwischen, vermitteln Sie frühzeitig zwischen ihm und dem Geschädigten. Das erspart oftmals eine Anzeige und unnötige Folgekosten. Die meisten Geschädigten sind aufgeschlossen, wenn das Gespräch mit ihnen gesucht wird.

Die Haftungsfrage
Entgegen der häufig kolportierten Aussage: Jugendliche haften selber für den Schaden, den sie angerichtet haben. Eltern müssen den Schaden, den ihre Kinder durch das Sprayen verursachen, nicht bezahlen, wenn ein Jugendlicher vorsätzlich handelt und davon ausgegangen werden kann, dass er weiss, dass sein Tun unrecht ist (die Gerichte gehen davon aus, dass dies bereits bei 12- bis 14-Jährigen der Fall ist).

Auch die Versicherung übernimmt keine Kosten, da vorsätzlich angerichtete Schäden nicht vergütet werden.

Kinder und Jugendliche können die Schadenssumme oft nicht aufbringen. In solchen Fällen bietet sich an, mit dem Geschädigten eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Schaden kann auch mit Ersatzarbeiten im Haus oder Garten abbezahlt werden.

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