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Bewilligung Aufzüge

Zu den beaufsichtigten Beförderungsanlagen zählen Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen und Autoparkierlifte.

Die Abteilung Aufzugsanlagen des Amts für Baubewilligungen

  • erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen),
  • überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen bei Erstellung, Umbau und auch periodisch
  • unterstützt beratend und erteilt Auskünfte zu Sicherheitsbestimmungen sowie Prüf- und Kontrollverfahren


Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den in der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) sowie in deren Anhang genannten Anforderungen entsprechen.

Die Digitalisierung macht auch um die Verwaltung keinen Bogen. Das Amt für Baubewilligungen ist momentan intensiv daran seine Prozesse und Datenverwaltungen zu digitalisieren.

Um Ihre Aufwendungen wie auch unsere zu reduzieren, möchten wir Sie dazu anhalten, uns ab sofort alle Korrespondenz, Unterlagen, Pläne usw. elektronisch im PDF-Format einzureichen. Die Zustelladresse lautet: aufzugsanlagen@zuerich.ch.

Stadt Zürich
Amt für Baubewilligungen
Abteilung Aufzugsanlagen
Lindenhofstrasse 23
8021 Zürich

Telefon: +41 44 412 29 01
Fax: +41 44 270 91 53
Mail: aufzugsanlagen@zuerich.ch

Ihre zuständige Fachperson hilft Ihnen gerne weiter.

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