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Bewilligung Veranstalten

Wenn an Privatanlässen, kommerziellen Veranstaltungen und Festen verkauft, hergestellt, verschenkt, gesammelt, informiert, geworben, demonstriert oder gefeiert wird.

Das Büro für Veranstaltungen (BFV) ist die zuständige Stelle der Stadtverwaltung für die Bearbeitung Ihres Veranstaltungsgesuchs und die Ausstellung der Veranstaltungsbewilligung.

Das BFV koordiniert die Gesuchsprüfung für Festanlässe, politische Veranstaltungen, Sportveranstaltungen sowie Standaktionen auf öffentlichem Grund und führt ein verwaltungsinternes Vernehmlassungsverfahren durch. Dabei werden durch die Verwaltungsstellen Auflagen definiert, welche im Zuge Ihrer Veranstaltung einzuhalten sind.

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