Baugenossenschaften, Stiftungen
Baugenossenschaften und andere, die Bauland von der Stadt Zürich im Baurechtsvertrag erhalten, verpflichten sich, ein Prozent der Bausumme für Kunst und Bau aufzuwenden. Die Fachstelle Kunst und Bau berät die Genossenschaften in diesem Zusammenhang und begleitet auf Wunsch Verfahren und Realisation. Hier finden Sie eine Auswahl von Werken, die seit 2003 ausgeführt wurden.
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Mehr zum Thema
Kunst im öffentlichen Raum
Seit dem Jahr 2006 befasst sich eine vom Stadtrat eingesetzte Arbeitsgruppe mit Kunst im öffentlichen Raum. Sie erarbeitet Strategien für einen professionellen Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum.
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