Global Navigation

Baugenossenschaften, Stiftungen

Baugenossenschaften und andere, die Bauland von der Stadt Zürich im Baurechtsvertrag erhalten, verpflichten sich, ein Prozent der Bausumme für Kunst und Bau aufzuwenden. Die Fachstelle Kunst und Bau berät die Genossenschaften in diesem Zusammenhang und begleitet auf Wunsch Verfahren und Realisation. Hier finden Sie eine Auswahl von Werken, die seit 2003 ausgeführt wurden.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema