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Teilrevision Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon

Um den Max-Frisch-Platz beim Bahnhof Oerlikon sollen in den kommenden Jahren grössere Gebäude entstehen können. Die geltenden Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon wurden deshalb angepasst.

Verdichtung mit hoher Qualität

Die seit 1998 geltenden Sonderbauvorschriften teilen Neu-Oerlikon ist in vier Teilgebiete. Teilgebiet D schliesst an den Bahnhof Oerlikon an, reicht nördlich bis zur Binzmühlestrasse und westlich bis zur Birchstrasse. Mehrere der in diesem Teilgebiet liegenden Baufelder sind noch nicht gemäss der damals beschlossenen Sonderbauvorschriften (SBV) überbaut worden.

Die Grundeigentümer dieser Baufelder – ABB Immobilien AG, AXA und das Immobilienamt Kanton Zürich – haben zusammen mit der Stadt Zürich in einer Testplanung überprüft, wie diese Flächen mit hoher städtebaulicher Qualität verdichtet werden können. Das Ergebnis dieser Planung ist im «Masterplan Neu-Oerlikon» zusammengefasst. Der Stadtrat hat diesen im Dezember 2018 verabschiedet.

Der Masterplan bildet die Grundlage für die Teilrevision der SBV Neu-Oerlikon. Er legt etwa fest, wo die zulässige Gebäudehöhe und bisherige Ausnutzung überschritten werden darf und welche zusätzlichen Freiflächen entstehen sollen. Ausserdem bereitet er den Weg für die Unterschutzstellung von zwei bedeutenden Industriedenkmälern: der Halle 550 und dem historischen ABB-Gebäude 87T.

Das Teilgebiet D wird in Zukunft nicht nur den bewährten neuoerliker Mix aus Wohnen und Dienstleistung aufweisen, sondern um kulturelle und kommerzielle Angebote ergänzt werden. Am Max-Frisch-Platz ermöglicht die Planung den Bau zweier Hochhäuser, eines mit maximal 80 Metern, das andere mit 54 Metern Gebäudehöhe.  

Öffentliche Auflage, Stadtrat, Gemeinderat

Die Teilrevision der Sonderbauvorschriften wurden vom 4. März bis 4. Mai 2020 öffentlich aufgelegt. Im Anschluss wurden die Unterlagen zur Teilrevision nochmals überarbeitet, und dann vom Stadtrat an den Gemeinderat überweisen. Am 12. Januar 2022 verabschiedete der Gemeinderat die Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon. 

Genehmigung Kanton, Inkraftsetzung

Die Teilrevision wurde im Anschluss der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung eingereicht. Gegen die anschliessend erteilte kantonale Genehmigung wurden keine Rechtsmittel ergriffen. Die Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon ist seit dem 1. Februar 2023 in Kraft . 

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