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Gestaltungsplan & Sonderbauvorschriften

Bei besonderen Voraussetzungen (Topographie, Denkmalschutz, Erschliessung oder Lärm) und bei speziellen Bauvorhaben (Kongressbau, Spital oder Museum) kann eine Sondernutzungsplanung ausgearbeitet werden: Gestaltungsplan oder Sonderbauvorschriften.

In den Sondernutzungsplänen kann von der Bau- und Zonenordnung (BZO) und von den kantonalen Mindestabständen abgewichen werden. In diesem Fall brauchen sie die Zustimmung des Gemeinderates.

Sondernutzungsplanungen können von Privaten oder von der Stadt aufgestellt werden. Für die Verfahrensleitung ist das Amt für Städtebau zuständig und erfolgt (in der Regel) mittels einer kooperativen Planung

  • Sonderbauvorschriften ermöglichen und erleichtern die freiere Überbauung bestimmter geeigneter Gebiete nach einheitlichen Gestaltungsgrundsätzen.
  • Mit Gestaltungsplänen werden für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend festgelegt.

Genehmigte Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften sind in der Amtlichen Sammlung zu finden und können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden. 

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