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Erarbeitungsprozess

Die Erarbeitung des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen findet unter Einbezug einer Vielzahl von FachexpertInnen statt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage erhielten zudem alle interessierten Personen, Behörden, Vereine und Parteien die Möglichkeit, sich vor der Beratung im Gemeinderat zum Inhalt zu äussern.

Ablauf

2015 – 2017Erarbeitung von Grundlagen, Analysen und städtebaulichen Studien in stadtinterner Koordination und unter Beizug externer FachexpertInnen 
Austausch mit Verbänden und politischen VertreterInnen 
Gespräche mit den Fraktionen des Gemeinderats 
2017/2018Ausarbeitung eines Entwurfs für den kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (bestehend aus Richtplan-Bericht und Richtplan-Karte)  
2018/2019

Vom 24. September bis am 29. November 2018 öffentliche Auflage im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes. Alle interessierten Personen, Behörden, Vereine und Parteien haben die Gelegenheit, sich zum Inhalt des kommunalen Richtplans zu äussern.

Die Verwaltung wird die Einwendungen aufnehmen, für abgelehnte Einwendungen wird sie einen Bericht zur Begründung verfassen.

 
Stadtratsbeschluss vom 24. Oktober 2019 zuhanden des Gemeinderats 
2020/2021Beratung im Gemeinderat, Festsetzung  
2021Volksabstimmung am 28. November 2021 
2022Genehmigung durch die kantonale Baudirektion und Inkrafttretung 

Ansprechperson

Für allgemeine Fragen oder Nachrichten zum kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen benutzen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular.
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