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Wachstum ermöglichen – Rechtssicherheit schaffen

Medienmitteilung

Die Teil-Revision der Bau- und Zonenordnung wird voran getrieben

Im Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision des regionalen Richtplans sind rund 50 Einwendungsschreiben eingegangen, zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung deren 500. Der Stadtrat will die überarbeiteten Vorlagen im Herbst an den Gemeinderat überweisen.

6. März 2014

Einwendungen sind keine Rekurse, sondern Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessengruppen im Rahmen der öffentlichen Auflage. Die Zahl der Einwendungen zum Richtplan und zur Bau- und Zonenordnung (BZO) bewegen sich im erwarteten Rahmen. Zum Vergleich: Bei der BZO-Revision 1999 gingen rund 440 Schreiben ein.

Die Einwendungen zur BZO betreffen verschiedenste Aspekte der Teil-Revision. Viele Anträge beschäftigten sich mit folgenden Themen: Kooperative Planung/Kostenmiete im Wohnungsbau, Erdgeschossnutzung, Abgrabungen und Neudefinition des Untergeschosses, neue Wohnzone W3b und Baumschutz.

Kein Ermessen bei der Anwendung der «negativen Vorwirkung»

Ausgehend von Berichten in den Medien wurde im Mitwirkungsverfahren verschiedentlich gefordert, die so genannte «negative Vorwirkung» sei nicht anzuwenden. Dem kann nicht entsprochen werden, denn die Bausektion des Stadtrats muss sich an das geltende kantonale Recht halten. Die Gerichtspraxis bestätigt, dass in dieser Frage kein Ermessensspielraum besteht. Dementsprechend lehnt der Stadtrat ein gleich lautendes Postulat des Gemeinderats ab.

Am 20. Februar 2014 haben 16 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte mittels einer Schriftlichen Anfrage vom Stadtrat Auskunft darüber verlangt, wie viele Bauprojekte von der «negativen Vorwirkung» betroffen seien. In seiner Antwort schreibt der Stadtrat, dass rund 30 der derzeit hängigen Baugesuche von der negativen Vorwirkung in unterschiedlichem Ausmass tangiert waren. Einige dieser Vorhaben wurden in der Zwischenzeit bereits durch die Bausektion entschieden. Eine eigentliche Bauverweigerung musste nur in einem Fall ausgesprochen werden. Pro Jahr bewilligen die Bausektion und das Amt für Baubewilligungen über 3500 Baugesuche.

Hochbauvorsteher André Odermatt lässt die Einwendungen derzeit sorgfältig prüfen, damit die Teil-Revision zuhanden des Stadtrats in gewissen Punkten überarbeitet und präzisiert werden kann. Für die umstrittene Bestimmung betreffend des «Zürcher Untergeschosses» sollen Vorschläge erarbeitet werden, welche die Nachteile der alten Regelung beheben,   ohne dass es zu Ausnützungsverlusten kommt. Denn grundsätzlich wird die Notwendigkeit einer Revision dieser Bestimmung  weder von den Fachverbänden noch vom Kanton in Frage gestellt.

Platz schaffen für zusätzliche 70 000 Bewohnerinnen und Bewohner

Stadtrat Odermatt will deutlicher herausarbeiten lassen, wo in Ergänzung zu den Ausnutzungsreserven in der BZO (Grundordnung) künftig zusätzliche Aufzonierungen und damit mehr Platz für Wohnungen und anderen Nutzungen möglich sein sollen. Die Stadt berücksichtigt damit auch die Forderung der kantonalen Vorprüfung. Denn Kanton und Stadt sind sich einig, dass gemäss kantonalem Raumordnungskonzept die so genannten Stadtlandschaften und urbanen Wohnlandschaften im Kanton Zürich den Grossteil des erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums aufnehmen müssen. Der Kanton verlangt daher von der Stadt Zürich den planerischen Nachweis, dass bis 2030 für rund 70 000 zusätzliche Bewohnerinnen und Bewohner Wohnraum geschaffen werden kann.

Kantonale Vorprüfung

Der Kanton attestiert der Stadt bei der Ausarbeitung der BZO eine «sorgfältige Herangehensweise und eine intensive Auseinandersetzung mit ihrer zukünftigen Entwicklung». Insbesondere begrüsst der Kanton auch die Regelung für die Industrie- und Gewerbezonen sowie für die Erdgeschossnutzungen. Der Kanton hat aber auch gewisse Vorbehalte: Die Einführung der neuen Wohnzone W3b sowie die Baumschutzgebiete erscheinen ihm plausibel, allerdings sei die Zuweisung der betroffenen Gebiete nicht überall nachvollziehbar. Der Programm-Artikel 4b ist in der vorliegenden Form gemäss Kanton nicht genehmigungsfähig, da für die Festlegung eines Mindestwohnanteils für die Kostenmiete die gesetzliche Grundlage fehlt. Daher will ihn die Stadt nochmals überarbeiten und ihn so formulieren, dass er genehmigungsfähig ist.

Im Herbst 2014 sollen der regionale Richtplan und die überarbeitete BZO-Vorlage an den Gemeinderat überwiesen werden. Stadtrat Odermatt betont: «Ich stehe dafür ein, dass Zürich wachsen kann. Wir arbeiten nun speditiv weiter. Ich will ein transparentes, funktionierendes Baurecht, denn Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit sind Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Entwicklung der Stadt.»

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