Im Zusammenhang mit den Arbeiten am Parkhaus Hardau macht die Implenia Schweiz AG Nachtragsforderungen gegenüber der Stadt Zürich geltend. Dazu hat sie nach Meinung der Stadt keine vertragskonforme Schlussrechnung vorgelegt: Die nicht detaillierte Schlussrechnung verunmöglichte es der Stadt zu überprüfen, ob sämtliche geschuldeten Leistungen erbracht wurden. Berechtigte Ansprüche seitens Implenia würde die Stadt ihrerseits mit Gegenforderungen gegenüber dem Bauunternehmen wegen Minderleistungen beim Bau des Stadions Letzigrund verrechnen wollen.
Beide Punkte – Verrechnungspraxis und vertragskonforme Rechnungsstellung – wurden vom Obergericht Zürich anders beurteilt. Jetzt hat die Stadt Zürich deshalb beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Der Stadt geht es nicht nur um die Forderung an sich, sondern auch um eine eindeutige Rechtsprechung in diesen für die Praxis der Stadt wichtigen Fragen.