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Stadtrat überweist Privaten Gestaltungsplan «Quai Zurich» an Gemeinderat

Medienmitteilung

Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG (Zurich) leistet massgeblichen Beitrag an Neugestaltung der Hafenpromenade Enge.

Der Stadtrat hat den privaten Gestaltungsplan «Quai Zurich» an den Gemeinderat überwiesen. Er ist Grundlage für eine umfassende Erneuerung des Konzernhauptsitzes von Zurich. Mit dem Gestaltungsplan wird die Ausnutzung auf dem Areal erhöht. Zurich beteiligt sich im Gegenzug mit 8,35 Millionen Franken an der geplanten Erneuerung der Hafenpromenade Enge.

4. Februar 2015

Zurich mit Sitz am Mythenquai beabsichtigt, den seit 110 Jahren bestehenden Konzernhauptsitz grundlegend zu erneuern. In diesem Zuge kann die Anzahl der Arbeitsplätze am Standort deutlich erhöht werden.

Im Jahr 2012 wurde ein Architektur-Wettbewerb mit internationaler Besetzung und in enger Zusammenarbeit mit Stadt und Kanton Zürich durchgeführt. Dieser Wettbewerb wurde vom renommierten Architekturbüro Krischanitz ZT GmbH gewonnen. Das Projekt überzeugt in allen Belangen: sowohl bezüglich der Einordnung in die Kernzone als auch wegen der besonderen Rücksichtnahme auf die inventarisierten Objekte.

Damit das Projekt realisiert werden kann, muss die für das Areal geltende Grundordnung der Bau- und Zonenordnung durch einen Gestaltungsplan ersetzt werden. Dieser gemeinsam erarbeitete, jedoch noch nicht rechtskräftige Gestaltungsplan erhöht die zulässige Gebäudehöhe auf maximal 25 Meter und die anrechenbare Geschossfläche auf maximal 35 000 Quadratmeter. Die durch den Gestaltungsplan ermöglichte höhere Ausnutzung generiert einen planerischen Mehrwert. Zurich hat sich deshalb bereit erklärt, einen Teil dieses Mehrwerts auszugleichen.

Bereits in der Vergangenheit hatte die Stadt Zürich bei privaten Gestaltungsplänen einen Mehrwertausgleich für die Öffentlichkeit verlangt. Zum Beispiel in Zürich-Nord, wo die Privaten der Stadt Flächen für Parkanlagen übertrugen, oder beim Turbinenplatz in Zürich-West, der ebenfalls durch private Investoren erstellt wurde. Aber auch bei der Zollstrasse, wo sich die Bauherrschaft (SBB) bereit erklärte, einen Teil der Flächen für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

In seiner Antwort auf eine Interpellation des Gemeinderats vom 10. Juli 2013 sprach sich der Stadtrat für einen Mehrwertausgleich bei wertsteigernden Ein- und Umzonierungen aus. Der Stadtrat erachtet in diesem Sinne einen Mehrwertausgleich von 50 Prozent als angemessen. Er orientiert sich dabei an der Praxis der Stadt Basel. Im Gegensatz zu Basel gibt es auf kantonal-zürcherischer Ebene noch keine gesetzliche Grundlage für einen Mehrwertausgleich wie sie vom eidgenössischen Raumplanungsgesetz gefordert wird. Darum haben Stadt und Zurich die Vereinbarung auf privat-rechtlicher, freiwilliger Basis geregelt. Die Parteien haben sich geeinigt, dass sich Zurich mit einem Betrag von 8,35 Millionen Franken an der geplanten Neugestaltung der Hafenpromenade Enge beteiligt. Wie bereits im April 2011 kommuniziert, wird der bestehende Parkplatz an diesem Ort aufgehoben. Die Parkplätze werden in unmittelbarer Nähe in eine bereits bestehende Tiefgarage verlegt.

Die getroffene Vereinbarung kommt allen zugute: Der privaten Bauherrschaft, die mehr Fläche zur Verfügung hat und vor ihrem Hauptsitz eine attraktive Infrastruktur erhält; der Bevölkerung, die die neue Anlage nutzen wird; und nicht zuletzt ist es ein willkommener finanzieller Beitrag für eine wichtige städtische Infrastruktur, die sonst allein durch öffentliche Mittel bezahlt werden müsste.