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Stadion Letzigrund: Bezirksgericht weist 23-Millionen-Klage der Implenia fast vollständig ab

Medienmitteilung

Das Bezirksgericht Zürich hat im Werklohnprozess zum Stadion Letzigrund sein Urteil gefällt: Von den von der Implenia Schweiz AG geforderten 23 Millionen Franken hat die Stadt Zürich lediglich 340 000 Franken zu bezahlen. Ausserdem muss die Klägerin der Stadt eine Prozessentschädigung zahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Somit bleibt das Stadion-Projekt kostenmässig leicht unter Budget.

9. Oktober 2015,13.27 Uhr

Im Zusammenhang mit dem Bau des Stadion Letzigrund hatte die Implenia Schweiz AG im Jahr 2010 gegenüber der Stadt Zürich Klage über einen Betrag von rund 23 Millionen Franken erhoben. Sie begründete dies mit einer Auslegung des Totalunternehmervertrages, welche von derjenigen der Stadt Zürich in grundsätzlichen Fragen abwich. Zusätzlich machte die Implenia 1392 Bestellungsänderungen der Stadt Zürich geltend, welche sie zu Mehrvergütungen berechtigen würde.

Das Bezirksgericht Zürich hat nun in einem detailliert begründeten, 220-seitigen Entscheid den Standpunkt der Stadt Zürich bestätigt. Zudem ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass die Implenia die Planungsverantwortung sowohl für die Ausschreibungs- als auch die Ausführungsplanung vollumfänglich übernommen hat und die 1392 geltend gemachten Bestellungsänderungen somit in den Verantwortungsbereich der Implenia fallen.

Die Stadt Zürich hatte seinerzeit die zwei letzten Akontozahlungen über 475 000 Franken zurückgehalten, weil die Implenia die Regieleistungen noch nicht abgerechnet hatte. Von dieser Werklohnrestanz hat die Stadt Zürich nun gemäss dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich noch 340 000 Franken nachzuzahlen. Die Klage wurde also zu 98,5 Prozent abgewiesen.

Die Implenia muss der Stadt Zürich eine Prozessentschädigung von 370 000 Franken entrichten und die Gerichtskosten von 490 000 Franken anteilig zu 98,5 Prozent übernehmen. Die Stadt Zürich wird somit das Projekt Stadion Letzigrund Zürich gemäss dem Urteil leicht unter dem budgetierten Totalpreis von insgesamt rund 100 Millionen Franken abschliessen können. Das Hochbaudepartement ist mit dem Urteil sehr zufrieden, da es der Stadt weiterhin ermöglicht, grosse Bauvorhaben mit Total- oder Generalunternehmern zu realisieren.

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