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Helpline des Amts für Baubewilligungen ab sofort aufgeschaltet

Medienmitteilung

Die von Stadt- und Gemeinderat beschlossene Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) zur Auflagenbereinigung nach dem Baurechtsentscheid ist ab sofort aufgeschaltet. Das «Rote Telefon» läuft unter der Nummer 044 412 11 00. Ziel ist, bei Beanstandungen und Anliegen von Bauherrschaften im Zusammenhang mit der Erfüllung von Auflagen aus einem rechtskräftigen Bauentscheid schnell, unbürokratisch und transparent den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern.

22. August 2016

Im Rahmen des Projektes «Verbesserung des Baubewilligungsverfahrens der Stadt Zürich (VBBV)» haben Stadt- und Gemeinderat beschlossen, eine Helpline als direkten Draht zum Amt für Baubewilligungen einzurichten. Diese soll bei Fragen oder Unstimmigkeiten zwischen Bauherrschaften und Verwaltung im Rahmen der Auflagenerfüllung aus dem Bauentscheid vermitteln. Unter der Nummer 044 412 11 00 ist Thomas Feyer vom Amt für Baubewilligungen ab sofort erreichbar. Gebrauch von dieser Service-Leistung können sämtliche Bauherrschaften machen, die über einen rechtskräftigen Bauentscheid verfügen.

Entstanden ist die Idee des «Roten Telefons» als Antwort auf die Volksinitiative «Ombudsstelle gegen Willkür in Bausachen» des Hauseigentümerverbandes Zürich (HEV Zürich) und dem Gewerbeverband der Stadt Zürich (GVZ). Mit der Einrichtung der Helpline sehen die Initianten das Ziel der Volksinitiative als erfüllt, weshalb sie die Initiative zurückgezogen haben. Die Helpline ist Teil der Bestrebungen des Amts für Baubewilligungen unter Stadtrat André Odermatt, Bauprojekte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben rascher, transparenter und somit kundenfreundlicher abzuwickeln. Seit heute, 22. August 2016, läuft nun eine fünfjährige Pilotphase. Dem Gemeinderat wird regelmässig Rechenschaft erstattet.

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