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Verbessertes Bewilligungsverfahren und eine «Helpline» für Bauherrschaften

Medienmitteilung

Weil die Anforderungen an das Baubewilligungsverfahren zunehmen, hat die Stadt die internen Prozesse überabeitet. Ergebnis: Die Verfahren verlaufen künftig koordinierter, verlässlicher und rascher. Zudem will der Stadtrat eine Anlaufstelle («Helpline») für Bauherrschaften einrichten, die Probleme bei der Umsetzung von Auflagen haben.

14. Januar 2016,13.29 Uhr

Baubewilligungsverfahren werden immer komplexer. Eine entsprechend grosse Zahl städtische Ämter und Fachstellen sind heute in die Vernehmlassungen involviert. Gewisse Verfahren gestalteten sich für die Bauherrschaften deshalb schwierig. Die Stadt hat die Situation analysiert, Verbesserungspotential ausgemacht und 2010 einen Prozess initiiert, bei dem mehrere Departemente mitgearbeitet haben. Dieses Projekt «Verbesserung des Baubewilligungsverfahrens der Stadt Zürich (VBBV)» ist nun abgeschlossen.

Nachhaltige Verbesserungen für Bauherrschaft

Im Auftrag des Stadtrats und unter Federführung des Amts für Baubewilligungen, haben die beteiligten Ämter die Schwachstellen im Bewilligungsverfahren identifiziert und überarbeitet. Dank dem Projekt VBBV ist das gesamte Verfahren heute reibungsfreier, verlässlicher, fristgerechter und insgesamt kundenfreundlicher.

Die wichtigsten Massnahmen, die zu diesen nachhaltigen Verbesserungen führen, sind:

  • Die beteiligten Amtsstellen haben untereinander verbindliche Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, zum Beispiel bezüglich der Einhaltung von Fristen. Eine Analyse hat ergeben: Die Fristen werden seit Einführung der Leistungsvereinbarungen wesentlich besser eingehalten als zuvor.
  • Die Stadt führt eine neue elektronische Plattform für die Erstellung von Bauentscheiden ein. Das Amt für Baubewilligungen und die Vernehmlassungsstellen können gemeinsam auf diese Plattform zugreifen, was die Zusammenarbeit vereinfacht und die Qualitätssicherung verbessert.
  • Die Rolle der KreisarchitektInnen in der Verfahrensführung wurde gestärkt. Damit haben die GesuchsstellerInnen in der Regel eine zentrale Anlaufstelle.
  • Schätzungsweise 100 Fälle pro Jahr können künftig über vereinfachte Verfahrensarten abgewickelt werden. Zudem braucht es für ca. 50 Vorhaben pro Jahr gar keine Bewilligung mehr.

Mit dem Projekt VBBV hat die Stadt Zürich frühzeitig die Empfehlungen erfüllt und übertroffen, die eine neue Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) an effiziente Bau- und Planungsverfahren formuliert.

Helpline: Anlaufstelle für Bauherrschaft

Das Projekt VBBV verbessert die Behandlung von Baugesuchen bis zum Bauentscheid. Aber auch nach einem rechtskräftigen Bauentscheid bekunden Bauherrschaften zuweilen Mühe bei der Umsetzung von Auflagen, die an diesen Bauentscheid geknüpft sind. Auch hier will der Stadtrat den Bauherrschaften entgegenkommen. Er plant deshalb eine Anlaufstelle in Bausachen, die betroffenen Bauherrschaften zur Verfügung steht. Diese «Helpline» ist im Amt für Baubewilligungen angesiedelt und soll Beanstandungen und Anliegen der Bauherrschaft bearbeiten und Lösungsvorschläge erarbeiten – schnell, unbürokratisch und transparent.

Nach wie vor auch in Bausachen zur Verfügung steht die städtische Ombudsstelle. Ihre Beschwerdeprüfung und Vermittlungstätigkeit erfüllt sie allparteilich und von der Verwaltung unabhängig.

Der Stadtrat hat das Projekt gutgeheissen. Im Amt für Baubewilligungen soll eine zunächst auf fünf Jahre befristete Stelle geschaffen werden. Die finanziellen Mittel dafür müssen vom Gemeinderat im Budget bewilligt werden.

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