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FGZ und Stadt schaffen auf der Grundlage eines Masterplans langfristig mehr preisgünstigen Wohnraum

Medienmitteilung

Die Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) und die Stadt Zürich haben in einem kooperativen Planungsprozess den «Masterplan FGZ» erarbeitet, der sowohl eine quantitative als auch qualitative Verdichtung im Quartier Friesenberg ermöglicht. Er dient als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung einzelner Baufelder und öffentlicher Räume.

30. März 2016

Die gemeinnützige FGZ mit 2274 Wohneinheiten ist in den Jahren 1925 bis 2014 in 24 Etappen entstanden und bietet in erster Linie Wohnraum für Familien. Die Siedlungen der FGZ prägen das Quartier Friesenberg im Südwesten Zürichs. Die 25. Etappe, das Zentrum Quartier Friesenberg an der Schweighofstrasse und vis-à-vis der reformierten Kirche, steht aktuell im Bau. Zehn Wohnsiedlungen entsprechen nur noch teilweise den heutigen Anforderungen und sollen bis zum Jahr 2050 schrittweise erneuert werden. Damit dies in einer hohen Qualität erfolgt und gleichzeitig zu einer erwünschten massvollen Verdichtung nach innen führt, haben die FGZ und die Stadt in einem kooperativen Planungsprozess den «Masterplan FGZ» erarbeitet.

Der «Masterplan FGZ» schafft die Grundlage für die langfristige Erneuerung der FGZ-Siedlungen und ermöglicht der gemeinnützigen FGZ, mehr preisgünstigen Wohnraum auf Basis der Kostenmiete zu erstellen. Bis 2050 sollen 500 bis 700 zusätzliche preisgünstige Wohneinheiten entstehen, so dass im Quartier für 1400 bis 1900 zusätzliche Personen neuer Wohnraum geschaffen wird. Zur Umsetzung der im Masterplan vorgesehenen qualitativen Entwicklung braucht es geeignete eigentümerverbindliche Massnahmen, da eine höhere Ausnutzung gemäss heutiger Zonierung nicht möglich ist. Mit der Zustimmung zum Masterplan beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsinstrumente zu erarbeiten. Für die Neuplanung der Wohnsiedlungen sind Wettbewerbe vorgesehen. Auch hierfür bildet der Masterplan mit Aussagen zu weiteren Aspekten wie öffentliche Infrastrukturen, Freiräume, Verkehr und Nachhaltigkeit eine wichtige Grundlage.

Erhalten und Weiterentwickeln

Aufbauend auf der Zustimmung zum Masterplan hat der Stadtrat zudem denkmalpflegerische Massnahmen beschlossen: Drei Etappen werden ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und ins Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen aufgenommen. Aufgrund der übergeordneten öffentlichen Interessen – innere Siedlungsentwicklung gemäss Raumplanungsgesetz und kantonalem beziehungsweise regionalem Richtplan, Erhöhung des Anteils an gemeinnützigen Wohnungen gemäss Gemeindeordnung, preisgünstige Wohnungen an gut erschlossener Lage, Umsetzung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft, schlechter baulicher Zustand – wird hingegen auf eine Inventaraufnahme und Unterschutzstellung der beiden ältesten Etappen 1 und 2 verzichtet. Dies geschieht, obwohl die Denkmalpflegekommission der Stadt Zürich die beiden Etappen als schutzwürdig beurteilt hat. Folgerichtig wird der Garten der Etappe 2 aus dem Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen entlassen.