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Massnahmen gegen Lohndumping auf Stadtzürcher Baustellen

Medienmitteilung

Das Amt für Hochbauten toleriert kein Lohndumping auf seinen Baustellen. Es hat deshalb den Werkvertrag für Unternehmungen überarbeitet und mit einer entsprechenden Klausel ergänzt. Die Anwendung erfolgt ab 1. Juni 2016. Es handelt sich um ein Projekt, für das Stadtrat André Odermatt grünes Licht gegeben hat.

24. Mai 2016

Die meisten Unternehmungen halten sich zwar an die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen auf städtischen Baustellen, die gemäss KBOB-Werkvertrag verlangt werden (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren). Leider zeigt sich jedoch immer wieder, dass gewisse Unternehmungen ihre Margen auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern suchen. Das verfälscht den Wettbewerb und schadet denjenigen Unternehmungen, die sich an die Spielregeln halten.

Nun hat das Amt für Hochbauten (AHB) gehandelt: Präventiv wird dem Lohndumping mit einer «Lohndumping-Klausel» im Werkvertrag schon in der Offertphase der Riegel geschoben. Sie enthält unter anderem eine Deklarationspflicht: Die Unternehmung hat bei der Paritätischen Kommission respektive der Tripartiten Kommission eine Bestätigung bezüglich Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuholen. Ebenfalls will das AHB mit den Vertragsergänzungen sogenannte Subunternehmerketten verhindern. Eine Subunternehmung darf neu keinen weiteren Subunternehmungen anstellen. Damit soll die Transparenz bezüglich Unternehmen auf Grossbaustellen erhöht werden. Unterstrichen wird diese Forderung, indem der Vertrag verlangt, dass die Erstunternehmung einen substanziellen Teil der offerierten Leistungen selber erbringen muss. Verstossen die Unternehmen gegen den von ihnen unterschriebenen Vertrag, droht ihnen eine Konventionalstrafe in der Höhe von 5 Prozent der Vertragssumme.

Die Massnahmen gegen Lohndumping erfolgen im Rahmen eines städtischen Projekts, wofür der Hochbauvorstand André Odermatt grünes Licht gegeben hat. Je nach Erfahrungen mit der «Lohndumping-Klausel» ist es denkbar, sie in die Werkverträge anderer Dienstabteilungen der Stadt zu integrieren. Der Erfahrungsaustausch geht zudem über die Stadtgrenzen hinaus: Das Amt für Hochbauten – notabene eine der grössten öffentlichen Bauherrschaften der Schweiz – beteiligt sich auch auf eidgenössischer Ebene aktiv in Arbeitsgruppen zur Prävention von Lohndumping. Zum Beispiel in der Arbeitsgruppe Vollzugsoptimierung der «Allianz Bau», der unter anderem das Seco, der Schweizerische Baumeisterverband, die Gewerkschaft Syna und die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB angehören.

 

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