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Letzigrund: Dachstützen waren richtig und notwendig

Medienmitteilung

Das Bezirksgericht Zürich weist die Klage der Implenia vollumfänglich ab. Die Stadt muss nicht für die Mängelbehebung bei der Dachkonstruktion zahlen.

23. Februar 2017

Das Bezirksgericht Zürich hat mit Urteil vom 31. Januar 2017 sämtliche Ansprüche, welche die Implenia Schweiz AG gegen die Stadt Zürich im Zusammenhang mit der Bezahlung von Kosten für die Prüfung von Mängeln am Stadion Letzigrund und für die Errichtung der 31 Dachstützen («Stützpfeiler») geltend gemacht hat, abgewiesen. Das Bezirksgericht Zürich hat in seinem wegweisenden und detailliert begründeten Urteil festgehalten, dass der Riss im Dachbinder Nummer 15 einen Mangel darstellt und dass auch die vorhandenen Schweissfehler im Dach Mängel darstellen. Deshalb habe die Implenia ihre Aufwendungen für die Mängelbehebung selbst zu tragen. Implenia hatte dafür rund 1,9 Millionen Franken von der Stadt gefordert und war vor Gericht gezogen – erfolglos.

Angemessen gehandelt

Das Bezirksgericht Zürich hält in seinem Urteil fest, dass damals nicht habe ausgeschlossen werden können, dass die Dachkonstruktion eine Gefahr für Leib und Leben der Stadionbesucher darstellte. Es sei deshalb notwendig und richtig gewesen, die Tragsicherheit der Dachkonstruktion gutachterlich zu prüfen. Die Stadt Zürich liess diese Prüfung damals durch hochqualifizierte Fachleute umgehend vornehmen.

Die Stadt Zürich nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass ihr damaliges Handeln im Sinne der Publikumssicherheit auch von Seiten des zuständigen Gerichtes nunmehr als angemessen und richtig beurteilt worden ist. Die Implenia hat die Stadt Zürich für ihre Prozesskosten zu entschädigen und muss die Gerichtskosten vollumfänglich übernehmen.

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