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Öffentliche Auflage der BZO-Teilrevision Hochschulgebiet Zürich-Zentrum

Medienmitteilung

Heute, 7. April 2017, beginnt die öffentliche Auflage der BZO-Teilrevision für das Hochschulgebiet Zürich-Zentrum. Sie dauert bis zum 12. Juni 2017. Die BZO-Teilrevision schafft eine auf den aktuellen Richtplan abgestimmte Grundordnung und ersetzt damit die heute im Hochschulgebiet immer noch gültige Bau- und Zonenordnung von 1963. Die öffentliche Auflage ist mit den aktuell laufenden kantonalen Planungsverfahren abgestimmt.

7. April 2017

Die vorliegende BZO-Teilrevision umfasst das Hochschulgebiet Zürich-Zentrum in den Quartieren Fluntern und Oberstrass. Im Gebiet der Teilrevision gelten heute mehrheitlich noch die Festlegungen der BZO (Bau- und Zonenordnung) von 1963. Diese sollen nun mit der vorliegenden BZO-Teilrevision ersetzt werden. 

Die Grundlage für die BZO-Teilrevision bildet die vom Kantonsrat am 13. März 2017 beschlossene Revision des kantonalen Richtplans zum «Hochschulgebiet Zürich-Zentrum». Die BZO-Teilrevision beinhaltet die Änderung des Zonenplanes. Das Hochschulgebiet wird den Zonen für öffentliche Bauten (Oe2 bis Oe7) zugewiesen. Für den westlichen Bereich des im Richtplan bezeichneten «Garten der Sternwarte» wird eine Freihaltezone festgelegt. Die BZO-Teilrevision beinhaltet ausserdem die Anpassung der Wohnanteile auf verschiedenen Grundstücken von Universität Zürich (UZH), von Universitätsspital Zürich (USZ) und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) im angrenzenden Wohnquartier. Im Sinne der Wohnraumrückführung wird der heute auf diesen Grundstücken gültige Wohnanteil von 0 Prozent auf das den Grundstücken umliegende Mass erhöht.

Gleichzeitig mit der Auflage der BZO-Teilrevision werden die sechs kantonalen Gestaltungspläne USZ Kernareal Ost, USZ Kernareal Mitte, USZ Kernareal West, USZ/ETH Schmelzbergareal, UZH Wässerwies und UZH Gloriarank öffentlich aufgelegt.

Die BZO-Teilrevision Hochschulgebiet Zürich-Zentrum wird während sechzig Tage vom 7. April bis und mit 12. Juni 2017 im Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, öffentlich aufgelegt und ist zudem im Internet abrufbar. Während dieser Zeitspanne kann sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern.

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