Zürich wächst. Der Regionale Richtplan ist ein zentrales Instrument um das Wachstum zu steuern und Qualitäten zu sichern. Im Zusammenspiel mit dem übergeordneten Kantonalen Richtplan und den nachgelagerten Planungsstufen auf kommunaler Ebene ermöglicht der Regionale Richtplan die Steuerung des Wachstums entlang richtungsweisender Festlegungen zu den Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung. Der Regionale Richtplan ist eine Gesamtschau der künftigen Ordnung in der Stadt Zürich und er bildet einen Orientierungsrahmen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten.
Der Regionale Richtplan legt relevante räumliche Strategien behördenverbindlich fest. Im Regionalen Richtplan werden die Rahmenbedingungen für die nachgelagerte kommunale Planungsstufe, den Kommunalen Richtplan, definiert. Bereits im Regionalen Richtplan lässt sich grob ablesen, wo künftig weiter verdichtet werden kann, er ist aber weder parzellenscharf noch grundeigentümerverbindlich. Der Kommunale Richtplan, der gegenwärtig erarbeitet wird, konkretisiert und präzisiert die Festlegungen aus dem Regionalen Richtplan.
Die letzte Gesamtüberarbeitung des Regionalen Richtplans Stadt Zürich liegt 20 Jahre zurück. Text und Karten wurden neuen Erkenntnissen und Rahmenbedingungen angepasst.
Der Regionale Richtplan ist im März und April 2016 im Gemeinderat debattiert und mit den beschlossenen Änderungen gegenüber der stadträtlichen Vorlage zuhanden des Regierungsrats verabschiedet worden. Der Regierungsrat hat die Änderungen geprüft und teilweise angepasst. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die für den Gemeinderat wichtigen Anpassungen zur Freiraumversorgung, Veloverkehr und öffentlichem Verkehr nur teilweise berücksichtigt hat.
Mit der erfolgten Festsetzung des Regionalen Richtplans ist ein wichtiger Meilenstein zur Steuerung und Sicherung räumlicher Qualitäten in der wachsenden Stadt Zürich erreicht.