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Helpline in Bausachen: Flut von Beanstandungen blieb aus

Medienmitteilung

Der erste Rechenschaftsbericht der neuen Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) zeigt, dass sich im Baubewilligungswesen Konflikte um Bauauflagen in Grenzen halten. Entsprechend zieht das Amt für Baubewilligungen eine insgesamt positive Bilanz.

13. Juli 2017

Die Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) des Amts für Baubewilligungen (AfB) startete ihren Betrieb am 22. August 2016. Bis Ende Jahr, also nach vier Monaten, erreichten die Helpline über 100 Anfragen, von welchen insgesamt 40 als Fälle aufgenommen wurden. Erste Abklärungen zeigten, dass nur knapp die Hälfte (18) auch wirklich in die Zuständigkeit der Helpline fiel. Dies entspricht – auf 12 Monate hochgerechnet – einem Anteil von knapp zwei Prozent an allen rund 3700 Bauentscheiden des letzten Jahres.

Nur zwei Fälle von Auflagekonflikten

Thematisch waren die Helpline-Anfragen breit gefächert. Am häufigsten traten Fragen zur Einordnung und Gestaltung sowie zum Lärmschutz auf. In rund der Hälfte der Fälle (10 von 18) gab es Beanstandungen zum Ermessensspielraum, welche sich jedoch alle als gegenstandslos erwiesen. In fünf Fällen mussten nur Unklarheiten oder Missverständnisse seitens Bauherrschaften behoben und die weiteren Schritte aufgezeigt werden.

Schliesslich lag in lediglich zwei Fällen ein Konflikt zwischen Auflagen von zwei oder mehreren Ämtern vor. In beiden Fällen konnte der Konflikt durch die Helpline behoben werden. Eine übergeordnete Klärung durch die AfB-Direktion oder gar die Bausektion musste 2016 somit nicht beschritten werden.

Fielen Anfragen an die Helpline mitunter in die Zuständigkeit anderer Amtsstellen als das AfB, so wurden die jeweiligen Stellen kontaktiert. Am häufigsten waren dies der Umwelt- und Gesundheitsschutz und das Amt für Städtebau.

Insgesamt positives Fazit

Die Inanspruchnahme der Helpline über die ersten gut vier Monate ihres Betriebs blieb in Grenzen. Die Helpline war als Antwort auf die – zurückgezogene – Volksinitiative «Ombudsstelle gegen Willkür in Bausachen» (von Gewerbeverband der Stadt Zürich und Hauseigentümerverband Zürich) ins Leben gerufen worden. In den ersten vier Monaten ihrer Existenz konnten aber keine Anzeichen für Willkür in der Abwicklung von Baugesuchen festgestellt werden. Im Gegenteil wurde der Vorwurf weniger häufig vorgebracht, als zu erwarten gewesen wäre. Vielmehr bestand die Aufgabe der Helpline vielfach darin, Missverständnisse auszuräumen und den Bauherrschaften das richtige Vorgehen aufzuzeigen.

Neben der Vermittlung bei und der Bereinigung von Auflagekonflikten ist das Ziel der Helpline, die Abläufe innerhalb der Verwaltung zu überprüfen und die Qualität der Dienstleistungen bei Bedarf und nach Möglichkeit verbessern zu können. Für die städtische Verwaltung liefern die Erfahrungen aus der Helpline wertvolle Hinweise zu mehr Effizienz und Qualität.

Im Rechenschaftsbericht 2016 zieht das Amt für Baubewilligungen denn auch ein positives Fazit. So kann die Helpline insbesondere bei Fällen mit einem höheren, die Ämter übergreifenden, Koordinationsbedarf ein niederschwelliges Hilfsangebot schaffen, das neben den regulären Beratungsmöglichkeiten besteht.

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