Global Navigation

Regierungsrat verpasst Chance für einen fairen Mehrwertausgleich

Medienmitteilung

Die regierungsrätliche Vorlage für ein neues Mehrwertgesetz setzt am falschen Ort an und beschränkt die Gemeinden in ihrer Autonomie bei der Ausgestaltung eines wichtigen Werkzeuges, um die Verdichtung zu bewältigen.

15. Februar 2018

Heute Donnerstag, 15. Februar 2018, hat der Regierungsrat seine Vorlage für ein Gesetz zum Mehrwertausgleich überwiesen (vgl. RRB Nr. 110/2108). Der Mehrwertausgleich (MWA) soll sich auf den vom Bund verlangten obligatorischen Mindestabgabesatz von 20 Prozent beschränken. Bei Einzonungen käme er vollumfänglich dem Kanton zu Gute. Auch bei Auf- und Umzonungen beansprucht dieser einen Teil der Abgabe.

Damit widerspricht der Kanton diametral seinem Auftrag an die  insbesondere städtischen  Gemeinden, in den bereits stark besiedelten Räumen zu verdichten. Tatsächlich ist der MWA ein im eidgenössischen Raumplanungsgesetz geschaffenes Werkzeug, um die Kosten eben dieser Verdichtung zu kompensieren: Diese fallen zum grössten Teil auf kommunaler Ebene an.

Für Gemeindeautonomie und einen flexiblen Ansatz

Entsprechend hatten sich viele Zürcher Gemeinden sowie der Verband der Gemeindepräsidenten anlässlich der Vernehmlassung sehr kritisch geäussert. Auch die Stadt Zürich sieht ihre verfassungsmässig verankerte Gemeindeautonomie verletzt. «Aus pragmatischer Sicht sollte den Gemeinden ein grösstmöglicher Handlungsspielraum gewährt werden», fordert Stadtrat André Odermatt. «Denn sie setzen die raumplanerischen Vorgaben um, kennen dadurch ihre Bedürfnisse am besten und sind dafür verantwortlich, die nötigen Infrastrukturen für das Wachstum zu schaffen.» Nur so kann die Innenentwicklung qualitativ gelingen.
 
Entsprechend macht auch eine Deckelung des kommunalen Ausgleichs bei 15 Prozent keinen Sinn. Die Gemeinden sollten die Höhe des MWA frei wählen können. Die Stadt Zürich hat mit ihrer bewährten Praxis und einem Ansatz von 50 Prozent gute Erfahrungen gemacht.

Der Kantonsrat muss eingreifen

Trotz den vielen kritischen Stellungnahmen der Gemeinden anlässlich der Vernehmlassung im Sommer 2016 muss die Stadt Zürich nun leider feststellen, dass die wichtigsten kommunalen Anliegen in die überwiesene Vorlage kaum oder gar nicht eingeflossen sind. Nicht weniger als 60 Prozent der Stellungnahmen stellten einen kantonalen Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen grundsätzlich in Frage. Sogar 70 Prozent kritisierten eine Deckelung der Abgabe bei 20 Prozent.

Die Stadt Zürich hofft nun, dass der Kantonsrat das vorgelegte Gesetz ablehnen oder grundlegend überarbeiten wird.

Weitere Informationen