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Wichtiger Schritt Richtung Teil-Inkraftsetzung der BZO 2016

Medienmitteilung

Einigung im Rechtsmittelverfahren zwischen Stadt und Heimatschutz

Die Stadt und der Heimatschutz haben im Rechtsstreit um die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) mit einem Vergleich eine einvernehmliche Lösung gefunden. Das ist ein wichtiger Schritt für eine Teil-Inkraftsetzung der BZO 2016. Darauf haben viele Bauherrschaften schon angespannt gewartet.

6. Juli 2018

Der Zürcher Heimatschutz hatte die Teilrevision der BZO grundsätzlich gutgeheissen und mit Erleichterung festgestellt, dass die denkmalpflegerischen Anliegen darin berücksichtigt worden seien. Trotzdem reichte der Heimatschutz einen Rekurs ein, weil er festgestellt habe, dass das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) nicht genügend berücksichtigt worden sei.

Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen zwischen Stadtrat André Odermatt und der Vertretung des Heimatschutzes einigten sich die Stadt, der Zürcher Heimatschutz sowie der Schweizer Heimatschutz auf eine einvernehmliche Lösung. Sie ermöglicht es dem Heimatschutz, den Rekurs zurückzuziehen.

Stadt und Heimatschutz haben vereinbart, 16 ausgewählte ISOS-Einzelelemente dahingehend zu prüfen, ob sie ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung aufgenommen werden sollen. Bei der nächsten Inventarüberprüfung werden auch Objekte der ISOS-Baugruppen geprüft. Schliesslich sollen weiterhin bei nächsten BZO-Teilrevisionen die ISOS-Schutzziele in die Abwägungen miteinbezogen werden.

Stadtrat Odermatt zum Vergleich: «Ich freue mich sehr über diese Lösung. Damit ist die Tür weit aufgestossen für eine Teil-Inkraftsetzung der BZO 2016. Davon profitieren viele Bauherrschaften und auch die Stadt, weil die BZO 2016 mehr architektonische Qualität ermöglicht.»

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