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Grünwaldareal: Wettbewerb erst nach Abschluss der Rechtsverfahren

Medienmitteilung

Das Mitwirkungsverfahren zur Neuüberbauung des Grünwaldareals in Höngg (ehemals «Ringling») ist erfolgreich abgeschlossen worden. Bevor nun der Architekturwettbewerb starten kann, müssen aber rechtgültige Gerichtsentscheide in zwei Rekursverfahren vorliegen.

13. Juli 2018

Das Mitwirkungsverfahren zur Erarbeitung von Grundsätzen für die Neuüberbauung des Grünwaldareals in Höngg ist im Juni 2018 erfolgreich abgeschlossen worden. Damit liegt eine gute Basis vor für den geplanten Architekturwettbewerb der drei Bauträgerinnen Baugenossenschaft Sonnengarten (BGS), Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich (GBMZ) und Stiftung Alterswohnungen (SAW) der Stadt Zürich. Gleichzeitig sind jedoch noch zwei Rechtsverfahren hängig:
– Einsprache gegen das Strassenprojekt Geering-, Frankentaler-, Regensdorferstrasse.
– Rekursverfahren gegen die Aufhebung von Ausnützungszuteilungen im Quartierplan.

Stadtrat Daniel Leupi und Stadtrat André Odermatt haben nun gemeinsam mit den Bauträgerinnen entschieden, dass der Architekturwettbewerb erst starten kann, wenn rechtskräftige Urteile vorliegen: voraussichtlich Ende 2019 beim Strassenprojekt, möglicherweise erst im Herbst 2020 im Rekursverfahren zum Quartierplan.

Seit 2004 möchte die Stadt das 31 000 m2 grosse Grünwaldareal für gemeinnütziges Wohnen, inklusive Kindergarten entwickeln. Das 2005 in einem Wettbewerb ermittelte Projekt «Ringling» scheiterte 2016 im Rekursverfahren vor Bundesgericht. 2017 lancierten der Stadtrat und die Bauträgerinnen einen Neustart. Die betroffene Bevölkerung wurde seit Neubeginn einbezogen. Das Projekt soll auch einen Beitrag zur Quartierversorgung leisten, zum Beispiel mit Alterswohnungen.