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Weiterentwicklung des ETH Campus Hönggerberg

Medienmitteilung

Öffentliche Auflage von neuen Sonderbauvorschriften und BZO-Teilrevision

Die Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg» und die BZO Teilrevision «ETH Hönggerberg» schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des ETH Campus Hönggerberg auf der Grundlage des Masterplan 2040.

30. Mai 2018

Die ETH Zürich erwartet als Hochschule mit internationaler Anziehungskraft bis 2040 ein weiteres Wachstum bei Studium, Lehre und Forschung und somit ihres Flächenbedarfs. Aus diesem Grund hat die ETH Zürich zusammen mit dem Kanton und der Stadt den Masterplan «ETH Campus Hönggerberg 2040» erarbeitet, der den bisherigen Masterplan «Science City» aus dem Jahr 2005 ersetzt. Der Stadtrat hat dem Masterplan 2040 im Dezember 2016 zugestimmt. Der Masterplan 2040 dient als Grundlage für eine langfristige und qualitativ hochstehende räumliche Entwicklung.

Qualitäten sichern

Mit dem Masterplan 2040 setzt die ETH auf eine Strategie der Innenentwicklung und der Innenverdichtung. Sie sucht keinen direkten baulichen Anschluss des Campus an die Quartiere Höngg oder Affoltern und will die umliegende Landschaft erhalten.

Die angestrebte Weiterentwicklung des ETH Campus Hönggerberg ist mit den heute gültigen Planungsinstrumenten nicht möglich. Eine BZO-Teilrevision ist erforderlich, damit das gesamte für die Weiterentwicklung vorgesehene Areal in einer Bauzone zu liegen kommt. Neue Sonderbauvorschriften sind nötig, da eine Verdichtung gegen innen in Bezug auf den Perimeter, die Gebäudehöhen und Baumasse mit den heutigen Sonderbauvorschriften nicht möglich wäre. Die neuen Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg» knüpfen an die bestehenden an, und treffen Festlegungen insbesondere zu den Bau- und Nutzungsbestimmungen, zu Park- und Gartenanlagen sowie zur Erschliessung. Neu werden Freiräume genau festgelegt und gesichert.

Das Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder ISOS fordert für den gesamten Campus mindestens Charakter-, teilweise auch Substanzerhalt. Für die ETH als Institution des Bundes ist das ISOS verpflichtend. Die Sonderbauvorschriften berücksichtigen diese Vorgaben und sichern die heutige ortsbildprägende städtebauliche Struktur auch zukünftig.

Öffentliche Auflage und Quartierinfo

Die Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg» und die BZO Teilrevision «ETH Hönggerberg» werden vom 2. Juni bis am 31. Juli 2018 im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt und sind zudem unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau abrufbar. Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung zu den Vorlagen äussern. Aufgrund der erhaltenen Einwendungen werden die Planungsinstrumente dann überarbeitet und dem Stadt- und schliesslich dem Gemeinderat vorgelegt.

Um die betroffene Bevölkerung über die Pläne aus erster Hand zu informieren, veranstaltet die ETH in Zusammenarbeit mit der Stadt und den Quartiervereinen zwei Informationsveranstaltungen am 5. Juni in Höngg und am 6. Juni 2018 in Affoltern.