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Mit der kommunalen Richtplanung das Wachstum steuern

Medienmitteilung

Mit der erstmaligen Erarbeitung des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen und der Revision des kommunalen Richtplans Verkehr stellt die Stadt wichtige Weichen für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung – auch in Zukunft. Vom 24. September bis am 22. November 2018 liegen die Planungswerkzeuge zur öffentlichen Mitwirkung auf.

19. September 2018

Bis 2040 könnten Szenarien zufolge etwa 520 000 Personen in Zürich wohnen – rund 100 000 mehr als heute. Auch die Zahl der Arbeitsplätze wird zunehmen. Die Stadt Zürich versteht dieses Wachstum als Rahmenbedingung und Chance.

Obwohl in der Bau- und Zonenordnung (BZO) umfangreiche Reserven vorhanden sind, grosse Flächen, die neu überbaut oder umgenutzt werden können, gibt es kaum mehr. Die Herausforderung besteht darin, das Wachstum innerhalb der bestehenden Quartiere zu ermöglichen. Diese «Entwicklung nach innen» wird auch von Bund und Kanton gefordert. Mit der kommunalen Richtplanung werden entsprechende Festsetzungen aus dem kantonalen und dem regionalen Richtplan konkretisiert und die vielfältigen Ansprüche an das in der wachsenden Stadt knappe Gut «Fläche» koordiniert.

Zusätzliche Kapazitäten im Norden und Westen der Stadt

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen schafft die planerischen Voraussetzungen, um beispielsweise durch Aufstockungen oder Ersatzneubauten neue Flächen für Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen. Neben der Ausschöpfung der bestehenden Reserven der BZO 2016 werden planerisch zusätzliche Kapazitäten in geeigneten Gebieten geschaffen. Das grösste Potenzial liegt dafür im Westen im Gebiet Altstetten sowie im Norden der Stadt. Des Weiteren sollen in der ganzen Stadt die grösseren und kleineren Quartierzentren mit attraktiven Erdgeschossen und Strassenräumen als identitätsstiftende Orte gestärkt werden.

Die Festlegung der Gebiete mit Potenzial für eine zusätzliche bauliche Verdichtung wurde eng mit der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr abgestimmt. Zudem sollen die Entwicklungen primär dort erfolgen, wo ein ausreichendes Angebot für die Versorgung mit Abwärme und erneuerbaren Energien besteht.

Freiräume für Erholung und eine lebendige Stadtnatur

Freiräume dienen dem Aufenthalt, der Begegnung, der Erholung und Identifikation. Sie bilden wichtige Lebensräume für wild lebende Tiere und Pflanzen. Um auch in Zukunft eine gute Freiraumversorgung sicherzustellen, sollen insgesamt rund 40 Hektar Fläche für neue Freiräume gewonnen werden – insbesondere in denjenigen Gebieten, die sich für eine zusätzliche bauliche Verdichtung eignen. Dabei nehmen qualitative Massnahmen sowie die wirksame Vernetzung des Freiraumsystems für Menschen, Tiere und Pflanzen einen hohen Stellenwert ein.

Öffentliche Bauten und Anlagen

Mit dem Bevölkerungswachstum steigt die Nachfrage nach öffentlichen Einrichtungen. Ein Hauptaugenmerk der kommunalen Planung liegt auf der Sicherung von Flächen für die Volksschule, Sportanlagen, Werkbauten sowie für Aufgaben der Sicherheit.

Bis ins Jahr 2040 wird von einem zusätzlichen Bedarf von 350 bis 420 Schulklassen ausgegangen. Dafür sollen bestehende Anlagen ausgebaut und neue Anlagen vorgesehen werden. Für Erweiterungen bestehender sowie für neue Sportanlagen werden rund 18 Hektaren Fläche im kommunalen Richtplan reserviert.

Umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung

Die Umsetzung der übergeordneten raumplanerischen Vorgaben bietet vielerlei Chancen, kann sich im Stadtgebiet aber auch belastend auf die Umweltsituation auswirken. Die Entwicklung soll darum so gestaltet werden, dass Wohngebiete möglichst vor schädlicher Lärmbelastung verschont und eine weitere Überhitzung im lokalen Klima vermieden werden kann.

Zur Wahrung einer guten sozialen Durchmischung enthält der kommunale Richtplan Vorgaben für die Gewährleistung eines sozialen Angebots in den Quartieren, für die Bereitstellung eines Anteils von preisgünstigen Wohnungen und für eine sozialverträgliche räumliche Entwicklung.

Gleichzeitige Revision des kommunalen Richtplans Verkehr

Im gleichzeitig revidierten kommunalen Richtplan Verkehr werden Netzergänzungen zur Erschliessung der Quartiere für die verschiedenen Verkehrsmittel festgelegt. Das Kernstück bildet der Fussverkehr, dessen Bedeutung mit dem Bevölkerungswachstum steigt. Das engmaschige, hindernisfreie Fussverbindungsnetz dient der effizienten Erreichbarkeit von beispielsweise Läden oder Haltestellen und als Schnittstelle zum öffentlichen Verkehr. Ein Teil der Fussverbindungen soll darüber hinaus mit einer hohen Aufenthaltsqualität zur Freiraumversorgung beitragen.