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Stadtrat beschliesst überarbeitete kommunale Richtpläne

Medienmitteilung

Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen und der kommunale Richtplan Verkehr wurden nach der öffentlichen Auflage überarbeitet. Mit den entsprechenden Stadtratsbeschlüssen werden die Richtpläne nun dem Gemeinderat zur Beratung und Festsetzung überwiesen.

6. November 2019

Der Stadtrat überweist den kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen sowie den revidierten kommunalen Richtplan Verkehr zusammen mit den Einwendungsberichten dem Gemeinderat zur Beratung und Festsetzung. Die überarbeiteten Richtpläne sind das Ergebnis einer umfangreichen Auswertung der Einwendungen aus der öffentlichen Auflage sowie der kantonalen Vorprüfung.

590 Anträge zum kommunalen Siedlungsrichtplan

Zum kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen wurden im Mitwirkungsverfahren 590 Anträge eingereicht. Schwerpunktmässig beziehen sie sich auf die Kapitel Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung und Stadtnatur sowie auf das Planungsinstrument als Ganzes. 125 Anträge konnten teilweise oder vollständig berücksichtigt werden, 382 wurden als «nicht berücksichtigt» kategorisiert und 88 zur Kenntnis genommen (Einwendungen ohne konkrete Anträge).

Zur Überarbeitung betonte Stadtrat André Odermatt: «Wenn ein Antrag nicht berücksichtigt wurde, ist der Richtplan ganz oft einfach nicht das geeignete Instrument für eine Festlegung». Weitere Anträge seien zudem als «nicht berücksichtigt» kategorisiert worden, weil das Thema bereits im Richtplan enthalten sei. «Das bestätigt uns, dass die Stossrichtung stimmt», so Odermatt weiter.

Ergänzungen in fast allen Bereichen

Im Bereich Siedlungsentwicklung wurde das Thema Gartenstadt konkretisiert und mit einer Konzeptkarte der entsprechenden Gebiete ergänzt. Zudem wurden zusätzliche Einträge für Quartierzentren erfasst: Neu sind Radiostudio/Wehntalerstrasse, Berninaplatz, Hubertus, Waffenplatzstrasse, Hottingerplatz und Hegibachstrasse im Richtplan eingetragen.

Im Bereich der sozialverträglichen räumlichen Entwicklung wurde ergänzt, dass die Stadt die Entwicklung der Anteile an Zweitwohnungen in periodischen Abständen überprüfen und bei problematischen Entwicklungen geeignete Massnahmen ergreifen soll.

Im Bereich Freiraumentwicklung wurden die Einträge zu den einzelnen Freiräumen konkretisiert. Die Stadt möchte zudem im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht nur auf die Zugänglichkeit, sondern auch auf die Qualität von privaten Freiräumen hinwirken können.

Neu zeigt die Richtplankarte auch die ökologischen Vernetzungskorridore. Dazu wurden neu Vorgaben für den Landschaftsschutz und zur Entsiegelung aufgenommen. Die Vorgaben zu den ökologischen Vernetzungskorridoren, dem ökologischen Ausgleich und den Bäumen wurden ergänzt.

Zwischenzeitlich verfügt die Stadt über verbesserte Grundlagen zum Stadtklima. Diese sind ebenfalls eingeflossen. So werden beispielsweise neu die Kaltluftbereiche des Hangabwinds und die am Tag und in der Nacht besonders überwärmten Gebiete (sogenannte Hotspots) aufgezeigt. In diesen Hotspots wird im kommunalen Richtplan Verkehr ein dichtes Netz an Fussverbindungen mit erhöhter Aufenthaltsqualität festgelegt, damit Schatten, Brunnen oder Bänke den Aufenthalt angenehmer machen. Generell wird die Behörde mit den vorliegenden Richtplänen verpflichtet, Massnahmen zur Verbesserung des lokalen Klimas zu prüfen und umzusetzen.

Was für die Freiräume gelte, treffe auch bei den Verkehrsmassnahmen zu, sagte Stadtrat Richard Wolff: «Wir benötigen in erster Linie eins: mehr Platz». Dazu brauche es eine Neuverteilung des öffentlichen Raums. «Wo wir ansetzen können, sind Fahrbahnflächen und Parkplätze», so der Tiefbauvorsteher weiter. Dort könne zusätzlicher Platz entstehen für Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr, Bäume, Boulevardcafés und für den Güterumschlag. «Wir müssen die Stadt klimafit gestalten», fasste Stadtrat Wolff zusammen.

Gleichzeitige Überarbeitung des kommunalen Richtplans Verkehr

Den revidierten kommunalen Richtplan Verkehr betreffend wurden rund 400 Anträge eingereicht. Etwa 100 Einwendungen bezogen sich auf die Klassierung der Mutschellenstrasse als Sammelstrasse. Weitere Einwendungen betrafen den Historischen Parkplatzkompromiss in der Innenstadt (City und citynahe Gebiete*). Von Beibehalten, Aufheben bis zu Anpassen wurde alles beantragt. Der Stadtrat schlägt deshalb eine Weiterentwicklung des Historischen Parkplatzkompromisses vor, um in der Innenstadt mehr Spielraum für Fussgänger-, Velo- und Grünflächen sowie Bäume zu schaffen. In der City und den citynahen Gebieten sollen oberirdische Parkplätze neu so aufgehoben werden können, dass die Gesamtzahl der öffentlich zugänglichen Parkplätze in diesem Gebiet den Stand von 1990 um maximal 10 Prozent unterschreiten darf.** 

Mit der Richtplanung bereit für das Wachstum

Bis 2040 könnten Szenarien zufolge etwa 520 000 Personen in Zürich wohnen – rund 90 000 mehr als heute. Auch die Zahl der Arbeitsplätze wird entsprechend zunehmen. Die Stadt Zürich versteht dieses Wachstum als Rahmenbedingung und Chance.

Stadtpräsidentin Corine Mauch dazu: «Das Wachstum findet auch ohne Richtplanung statt, in der Bau- und Zonenordnung sind dafür umfangreiche Reserven vorhanden. Mit den vorliegenden Instrumenten stellen wir aber sicher, dass die von Bund und Kanton geforderte Innenentwicklung auch in qualitätsvolle Bahnen gelenkt wird».

 

*online ergänzt, 7. November 2019
**online Korrektur, 2. Dezember 2019