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Weiterer Entwicklungsschritt: Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon öffentlich aufgelegt

Medienmitteilung

Im Gebiet nördlich des Bahnhofs Oerlikon steht ein weiterer Entwicklungsschritt bevor: In den kommenden Jahren soll hier zusätzlicher Raum für Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Kultur entstehen. Ausserdem sollen die noch verbliebenen Industriebauten erhalten werden. Die dafür nötige Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon liegt nun öffentlich auf.

4. März 2020

In den vergangenen 20 Jahren hat sich das ehemalige Industriegebiet Neu-Oerlikon zu einem durchmischten Quartier entwickelt. Basis waren die für das Gebiet geltenden, 1998 erlassenen Sonderbauvorschriften. Auf vielen der ehemaligen Industrieflächen stehen heute Wohn- und Geschäftsbauten. Im nördlichen, an den Bahnhof Oerlikon angrenzenden Teilgebiet liegen noch nicht neu überbaute Baufelder. Sie sind im Besitz von ABB Immobilien, AXA und dem Kanton Zürich. Die Grundeigentümer führten zusammen mit der Stadt Zürich eine Testplanung durch, deren Ergebnisse im «Masterplan Neu-Oerlikon» festgehalten wurden. Der Stadtrat hat dem Masterplan im Dezember 2018 (STRB Nr. 1070/2018) zugestimmt. Dieser bildet die Grundlage für die durch das Amt für Städtebau erarbeiteten Anpassung der Sonderbauvorschriften.

Ziele der Planung waren, am Bahnhof Oerlikon eine Verdichtung zu erreichen sowie den bestehenden Mix zu ergänzen. Künftig sollen Dienstleistung und Wohnen durch Kulturnutzungen und kommerzielle Angebote ergänzt werden. Hochhäuser sollen städtebauliche Akzente setzen. Die Planung sieht am Max-Frisch-Platz zwei Hochhäuser mit einer Höhe von maximal 80 Metern und 54 Metern vor. 

Die noch verbliebenen historischen Bauten sollen als Zeitzeugen erhalten werden. Die Halle 550 wird derzeit umgebaut und danach für kulturelle Nutzungen, Events und Messen zur Verfügung stehen. Auch öffentliche Räume sollen erweitert werden. So wird der Max-Frisch-Platz am Bahnhof Oerlikon vergrössert und die Fussgängerzone entlang der Therese-Giehse-Strasse verbreitert. Sowohl am Max-Frisch-Platz als auch an der Therese-Giehse-Strasse sollen künftig publikumsorientierte Nutzungen geschaffen werden, wie Einkaufen oder Gastronomie. 

Mit der Teilrevision der Sonderbauvorschriften soll auch ein Anteil für preisgünstige Wohnungen gesichert werden. Mehrwerte, die den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dank nutzungsplanerischen Massnahmen entstehen, sollen ausgeglichen und für öffentliche Infrastruktur eingesetzt werden. 

Der richtige Ort für verdichtetes Bauen  

Zürich-Nord gehört zu den Stadtteilen, die auch in den kommenden Jahren deutlich wachsen werden. Nach der Eröffnung des umgebauten Bahnhofs 2016 und dem Ausbau von Tram- und Buslinien ist das Zentrumsgebiet Oerlikon noch besser erschlossen und für eine bauliche Verdichtung bestens geeignet.

Die Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon liegt ab 4. März 2020 während 60 Tagen im Amtshaus IV öffentlich auf und ist auf der Website der Stadt Zürich abrufbar. Während dieser Zeit kann die Bevölkerung sich zur Vorlage äussern.

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