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Planungsgrundlagen für die Weiterentwicklung des ETH Campus Hönggerberg liegen vor

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat die BZO-Teilrevision und die neuen Sonderbauvorschriften zum ETH Campus Hönggerberg gutgeheissen und überweist diese an den Gemeinderat. Damit wird die Weiterentwicklung des Campus gemäss dem Masterplan 2040 verbindlich gesichert.

11. März 2020

Die BZO-Teilrevision «ETH Hönggerberg» und die Sonderbauvorschriften «ETH Zürich, Campus Hönggerberg» wurden vom Stadtrat gutgeheissen und an den Gemeinderat überwiesen. Während der öffentlichen Auflage im Sommer 2018 gingen zu beiden Vorlagen insgesamt zehn Einwendungsschreiben ein. Diese betrafen vor allem die Themen Bauvolumen, Hochhäuser und Freiraum. Sie sind wie üblich in einem Bericht zusammengefasst und werden darin beantwortet.

Langfristige und qualitative Entwicklung sichern

Die ETH Zürich erwartet bis 2040 ein weiteres Wachstum bei Studium, Lehre und Forschung und somit ihres Flächenbedarfs. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die entsprechende Weiterentwicklung des Campus Hönggerberg zu schaffen, wurden eine BZO-Teilrevision sowie neue Sonderbauvorschriften erarbeitet (Medienmitteilung vom 30. Mai 2018).

Als Grundlage diente der Masterplan «ETH Campus Hönggerberg 2040», mit dem die ETH auf eine Strategie der Innenentwicklung und -verdichtung setzt. So sieht der Masterplan keinen baulichen Anschluss des Campus an die Quartiere Höngg oder Affoltern vor, sondern will die umliegende Landschaft erhalten. Charakteristisch für die geplante Campusentwicklung sind ein städtisches Erscheinungsbild mit unterschiedlichen Dichten und Höhen sowie Gärten, Plätzen und einem Boulevard mit öffentlichen Nutzungen. Gebaut werden soll nach dem effektiven Bedarf. Die ETH Zürich hatte das Dokument zusammen mit Stadt und Kanton in den Jahren 2015/2016 erarbeitet und damit den bisherigen Masterplan «Science City» aus dem Jahr 2005 aktualisiert. Auf kantonaler Ebene wurden die Eckwerte des Masterplans Ende Oktober 2019 im kantonalen Richtplan vom Kantonsrat festgeschrieben.

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