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Zusätzliche preisgünstige Wohnungen und Freiräume für Wiedikon

Medienmitteilung

Entlang der Gutstrasse in Zürich-Wiedikon sollen rund 650 bis 750 neue preisgünstige Wohnungen entstehen – als Ersatz für 300 bestehende. Der Stadtrat hat dem Masterplan der Baugenossenschaft im Gut zugestimmt. Die in Zusammenarbeit mit der Stadt entstandene Strategie ermöglicht es, die Siedlung der Genossenschaft qualitativ und quantitativ zu verdichten.

6. Mai 2020

Die Baugenossenschaft im Gut (BiG) kann einen grossen Teil ihrer Bauten an der Gutstrasse in Zürich-Wiedikon erneuern und gleichzeitig zusätzlichen günstigen Wohnraum schaffen. Der Stadtrat hat dem unter Mitwirkung städtischer Stellen erarbeiteten «Masterplan Gutstrasse, Baugenossenschaft im Gut» zugestimmt.

Als Ersatz für die bisherigen rund 300 Wohnungen zwischen der Gutstrasse und dem Friedhof Sihlfeld sind rund 650 bis 750 preisgünstige gemeinnützige Wohnungen geplant. Dadurch kann die Zahl der Wohnungen gegenüber heute mehr als verdoppelt werden. Die bisherige Ausnützung lag weit unter dem heute Möglichen. Auch der qualitative und energetische Standard des Wohnraums wird sich deutlich verbessern. Darüber hinaus schafft der Masterplan grosszügige und qualitativ hochwertige Freiräume.

Die Genossenschaftssiedlung «Im Gut» wurde von den Architekten Karl Egender und Wilhelm Josef Müller zwischen 1949 und 1955 erstellt. Neben Wohnbauten umfasst sie auch einen Kindergarten und ein Genossenschaftslokal sowie ein ehemaliges Ladenlokal, das heute als Bistro genutzt wird. Ein zur Siedlung gehörendes Hochhaus, der Kindergarten und das Genossenschaftslokal befinden sich im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte. Im Rahmen der Masterplanung wurde eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen. Damit der Masterplan in der vorliegenden Form umgesetzt werden kann, ist ein Verzicht auf die Unterschutzstellung des Kindergartens und des Genossenschaftslokals unter gleichzeitiger Entlassung aus dem kommunalen Inventar notwendig. Neu soll hingegen das als schutzwürdig eingestufte ehemalige Ladenlokal ins Inventar aufgenommen werden. Parallel zum Masterplan hat der Stadtrat diese Anpassungen des kommunalen Inventars der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte beschlossen.

Nach der Zustimmung des Stadtrats zum Masterplan kann dieser nun der Generalversammlung der Baugenossenschaft im Gut vorgelegt werden. Als oberstes Organ der Genossenschaft wird sie darüber entscheiden, ob die Neubauten erstellt werden können. Die Umsetzung der einzelnen Bauetappen zur qualitativen und quantitativen Ausnützung der Verdichtungspotentiale soll über einen längeren Zeitraum und gestaffelt in mehrere Bauetappen sozial- und quartierverträglich erfolgen. Der Wettbewerb für die erste Etappe ist aktuell ausgeschrieben. Vor der Umsetzung der einzelnen Etappen werden der bestehenden Mieterschaft jeweils neue Wohnungen innerhalb der Siedlung angeboten werden.

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