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Stadtrat lehnt «Besonnungs-Initiative» ab

Medienmitteilung

Der Stadtrat lehnt die Volksinitiative zum Schutz der Besonnung des öffentlichen Grünraums am Seeufer («Besonnungs-Initiative») ab. Die gültige Bau- und Zonenordnung verhindert bereits, dass öffentlicher Grünraum durch bauliche Veränderungen übermässig zusätzlich beschattet wird.

2. September 2020

Der Stadtrat hat die Ablehnung der Volksinitiative zum Schutz der Besonnung des öffentlichen Grünraums am Seeufer («Besonnungs-Initiative») beschlossen. Bereits mit der geltenden Bau- und Zonenordnung sind die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Kernzonen sowie des rechten Seeufers beschränkt. Dadurch wird eine deutlich stärkere Beschattung von öffentlichem Grünraum auch verhindert, ohne dass die Gemeindeordnung geändert werden muss, wie das die Initiative verlangt. Eine Annahme der Initiative würde es hingegen nicht mehr zulassen, unter Berücksichtigung aller Interessen nach optimalen Lösungen zu suchen – wie dies im Leitbild Seebecken vorgesehen ist.

Die Initiative fordert zudem eine generelle Höhenbeschränkung gemäss dem aktuellen Baubestand. Dafür fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Daneben müssten ausserdem die übergeordneten bau- und planungsrechtlichen Vorgaben, das Prinzip der Verhältnismässigkeit und die Eigentumsgarantie berücksichtigt werden, was bei einer Umsetzung zu erheblichen Problemen führen würde.

Die Volksinitiative zum Schutz der Besonnung des öffentlichen Grünraums am Seeufer wurde im Oktober 2019 eingereicht. Sie fordert eine entsprechende Ergänzung der Gemeindeordnung. Die Stadt soll dabei innerhalb ihrer Zuständigkeit bauliche Veränderungen verhindern, die einen Schattenwurf auf den öffentlichen Grünraum am Seeufer bewirken oder verstärken.

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