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Coronavirus: Witterungsschutz für Aussen-Gastro weiterhin erlaubt

Medienmitteilung

Der Stadtrat behält die Regelung zum Witterungsschutz und der Beheizung von Aussenflächen in Gastronomie, Museen und Theatern bis zum 31. Mai 2021 bei.

15. April 2021

Die seit Herbst 2020 zugelassenen Witterungsschutzbauten und deren Beheizung sind bis zum 31. Mai 2021 weiterhin bewilligungsfrei. Sämtliche Anordnungen im Zusammenhang mit Witterungsbauten und dem Betrieb von Heizeinrichtungen sind auch künftig zu beachten (STRB Nr. 954/2020). Des Weiteren sind die übergeordneten Vorgaben des Bundes einzuhalten.

Weitere Entlastungsmassnahmen für Gastro-Betriebe hat der Stadtrat bereits beschlossen: Bis Herbst 2021 und solange die Abstandsregeln gelten, dürfen die Aussenflächen bei gleichbleibender Platzzahl ausgeweitet werden (Medienmitteilung vom 21. Oktober 2020). Auf die Gebühren wird bis Mitte 2021 verzichtet (Medienmitteilung vom 20. Januar 2021). 

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