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Areal an der Allmendstrasse wird zwischengenutzt

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich übernimmt das Areal an der Allmendstrasse 91–95 für den Bau der Schulanlage Höckler im Baurecht. Die heute darauf befindlichen Gebäude sollen bis zum Baubeginn zwischengenutzt werden. Dazu beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Nachtrag zum Baurechtsvertrag sowie einen Objektkredit von 3,636 Millionen Franken.

14. Juli 2021

Auf dem Grundstück an der Allmendstrasse 91–95 ist der Bau der Schulanlage Höckler vorgesehen, der Baubeginn ist für 2024 geplant (GR Nr. 2020/448). Die heute auf dem Grundstück befindlichen Gebäude müssen dann rückgebaut werden. Vorher sollen sie jedoch für nicht kommerzielle Zwischennutzungen zur Verfügung gestellt werden. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Zürich die Gebäude dazu in Gebrauchsleihe übernimmt. Dies erfordert einen Nachtrag zum Grundstückbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Zürich und der Eigentümerschaft. Ausserdem ist während der drei Jahre bis zum Vollzug des Baurechts, der nach dem Rückbau der Gebäude erfolgt, eine jährliche Reservationszahlung notwendig und es fallen zusätzliche Betriebskosten an.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Genehmigung des Nachtrags zum Baurechtsvertrag sowie einen Objektkredit von 3,636 Millionen Franken einschliesslich Reserven. Darin enthalten ist neben den während der Zwischennutzung anfallenden Betriebskosten von 1,386 Millionen Franken eine Reservationszahlung in Höhe des jährlichen Baurechtszinses von 750 000 Franken, für drei Jahre insgesamt also 2,25 Millionen Franken.

Ein Teil des Gebäudes an der Allmendstrasse 95 muss für die geplante Erstellung der Passerelle Haspelsteg (GR Nr. 2019/170) bereits im Herbst 2021 rückgebaut werden und steht für eine Zwischennutzung nicht zur Verfügung.

Abschreibung eines Postulats

Der Gemeinderat überwies im Frühling 2021 ein dringlich erklärtes Postulat betreffend Erhalt der Gebäude an der Allmendstrasse 91–95 für eine Zwischennutzung bis zum Baubeginn der Schulanlage Höckler (GR Nr. 2021/50). Der Stadtrat erachtet diese Forderung als erfüllt und beantragt dem Gemeinderat die Abschreibung des Postulats.

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