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Stadtrat überweist Gestaltungsplanpflicht Brunaupark/Uetlihof

Medienmitteilung

2019 forderte eine Mehrheit des Gemeinderats die Einführung einer Gestaltungsplanpflicht für das Areal Brunaupark/Uetlihof. Nun überweist der Stadtrat die geforderte Vorlage für eine BZO-Teilrevision fristgerecht ans Parlament und beantragt erneut deren Ablehnung.

9. Juni 2021

Der Stadtrat überweist die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Einführung einer Gestaltungsplanpflicht für das Areal der ehemaligen Lehmgrube Giesshübel respektive dem heutigen Areal Uetlihof/Brunaupark an den Gemeinderat. Auslöser dafür war, dass die gemeinderätlichen Fraktionen der SP, der Grünen und der AL im März 2019 eine entsprechende BZO-Teilrevision für die Gestaltungsplanpflicht forderten.

Ziel des Gemeinderats ist es, mit der Gestaltungsplanpflicht eine differenzierte bauliche Verdichtung zu ermöglichen, die gleichzeitig den Ortsbild- und Landschaftsschutz sowie Mindestvorgaben für preisgünstige Wohnungen berücksichtigt.

Bereits bei der Überweisung der Motion (GR Nr. 2019/90) hatte der Stadtrat deren Ablehnung beantragt, da gemäss seiner Einschätzung die Einführung der Gestaltungsplanpflicht nicht genehmigungsfähig ist. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2020 hat auch die Baudirektion die vorgesehene BZO-Teilrevision Gestaltungsplanpflicht Brunaupark/Uetlihof mit Blick auf § 5 PBG als nicht rechtmässig und somit als nicht genehmigungsfähig eingestuft.

Dem Stadtratsbeschluss ist zwischen dem 9. September und dem 10. November 2020 eine öffentliche Auflage vorausgegangen (Medienmitteilung vom 9. September 2020). In diesem Rahmen sind fünf Anträge von drei Einwendenden eingegangen, von denen gemäss Einwendungsbericht eine teilweise berücksichtigt, drei nicht berücksichtigt sowie eine zur Kenntnis genommen wurde.

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