Durch die schweizweit stark zunehmenden Zahlen an Studierenden im Gesundheitswesen stösst auch die Stiftung Careum mit ihrem Campus im Hochschulgebiet an ihre räumlichen Grenzen. Der private Gestaltungsplan «Areal Careum» schafft die planerischen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Areals und damit ein grösseres Angebot an Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen. Der Stadtrat hat den Gestaltungsplan gutgeheissen und an den Gemeinderat überwiesen.
Anlass für die Erarbeitung des Gestaltungsplans ist die geplante Aufstockung des Hauptgebäudes um vier Geschosse auf maximal 34 Meter. Diese Lösung hatte sich in der vorangegangenen Machbarkeitsstudie sowohl aus städtebaulicher wie auch betrieblicher Sicht als überzeugend gezeigt. Die Abweichung von der Höhenbeschränkung der Verkehrsbaulinie an der Pestalozzistrasse erforderte die Ausarbeitung eines Gestaltungsplans. Die Ausnützungsmöglichkeiten werden gegenüber der geltenden Bau- und Zonenordnung nicht erhöht.
Zahlreiche Verbesserungen im Sinne der Nachhaltigkeit
Mit der baulichen Erweiterung wird die Chance genutzt, den Platz vor dem Hauptgebäude aufzuwerten: Der Aussenraum des gesamten Careum-Areals soll zusätzlich begrünt werden. Grosse Bäume und bewachsene Beschattungselemente sollen sowohl die Aufenthaltsqualität verbessern als auch einen Beitrag zur Verbesserung des Lokalklimas leisten. Weiter ist geplant, den Einsatz erneuerbarer Energien mittels Solaranlagen zusätzlich auszubauen.
Im Gestaltungsplan werden die Vorgaben aus dem Weissbuch Hochschulgebiet Zürich-Zentrum sowie die städtischen Massnahmen zur Hitzeminderung verankert und umgesetzt. Zusammen mit dem zukünftig gegenüberliegenden Haupteingang der geplanten Neubauten des Universitätsspitals Zürich wird hier ein attraktiver öffentlicher Raum geschaffen.
Insgesamt schafft der private Gestaltungsplan «Areal Careum» die Grundlage für eine qualitätsvolle, nachhaltige und quartierverträgliche Weiterentwicklung des Areals. Weil die Gestaltungsplanvorschriften innerhalb der zulässigen Ausnützung und Nutzweise einer Arealüberbauung gemäss Grundordnung liegen, entsteht kein Mehrwert, welcher eine Abgabepflicht auslöst.
Weitere Informationen
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– Zur Careum Stiftung: Dr. Stefan Spycher, Careum Stiftung, T +41 43 222 50 07, E-Mail stefan.spycher(at)careum.ch