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Für Stadt, Industrie und Gewerbe: Masterplan «Werkstadt Zürich»

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat dem Masterplan «Werkstadt Zürich» zugestimmt. Damit soll die nachhaltige Weiterentwicklung der geschichtsträchtigen SBB-Werkstätten an der Hohlstrasse verbindlich gesichert werden.

1. September 2021

Gemeinsam mit der Stadt Zürich und der kantonalen Denkmalpflege hat die SBB den Masterplan «Werkstadt Zürich» erarbeitet, der nun vom Stadtrat zustimmend verabschiedet wurde. Der Masterplan hat zum Ziel, das 42 000 Quadratmeter grosse Areal der SBB-Werkstätten in Zukunft zu einem attraktiven, belebten und vielfältig genutzten Ort für die urbane Produktion mit ergänzenden publikumsorientierten Dienstleistungsangeboten zu entwickeln. Dadurch soll das Areal eine grosse Anziehungskraft für gewerbliche und industrielle Betriebe und Start-up-Firmen erhalten. Der Masterplan enthält ebenfalls Strategien zu den Themen Nachhaltigkeit, Nutzung, Bebauung, Freiraum und Mobilität.

Bereits in seinen «Strategien 2025» aus dem Jahr 2007 hatte der Stadtrat das Ziel formuliert, dass die noch bestehenden Industrie- und Gewerbezonen gesichert werden sollen – das Gebiet war deshalb bei der Erarbeitung der Bau- und Zonenordnung 2016 bewusst in der Industrie- und Gewerbezone belassen worden. Daher sollen auch auf dem Areal der «Werkstadt Zürich» weiterhin gewerbliche wie industrielle Nutzungen ihren Platz finden.

Während ein Teil des Gebiets an der Hohlstrasse noch heute bahnbetrieblich genutzt wird, werden andere Arealteile nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt. Ein Teil dieser ehemaligen Reparaturwerkstätten soll in den kommenden zwanzig Jahren unter dem Namen «Werkstadt Zürich» zur Stadt hin geöffnet werden und für die Bevölkerung transformiert werden: Vom in sich geschlossenen Industrieareal zu einem lebendigen Stück Stadt, einem Quartier für Arbeit wie Freizeit.

Industriezeugen erhalten

Die SBB-Hauptwerkstätten gelten als überkommunales Schutzobjekt – sowohl als Gesamtensemble mit Bauten, Anlagen und Freiräumen wie auch in Einzelobjekten. Sie sollen vollumfänglich erhalten werden. Die kantonale Baudirektion hat daher eine entsprechende Schutzverordnung bereits am 11. Juni 2021 verfügt. Wichtiger Bestandteil der behutsamen Weiterentwicklung ist ein Zusammenspiel zwischen identitätsstiftender, historischer Bausubstanz, der öffentlichen Nutzung der Aussenräume und der zukünftigen baulichen Verdichtung. Die ersten gewerblichen Drittnutzungen sind bereits angesiedelt – unter ihnen beispielsweise eine Bierbrauerei, ein Kaffeemaschinenhersteller oder eine Autosattlerei.

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