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Bau- und Zonenordnung wird mit Energiezonen ergänzt

Medienmitteilung

In der Bau- und Zonenordnung werden neu Energiezonen definiert. In diesen Zonen wird der maximale Anteil an fossilen Brennstoffen bei der Wärmeerzeugung vorgeschrieben. Der Stadtrat hat die entsprechenden Teilrevisionen der Bau- und Zonenordnung und des regionalen Richtplans an den Gemeinderat überwiesen.

15. September 2021

Der Stadtrat ergänzt die Bau- und Zonenordnung (BZO) mit Energiezonen und passt den regionalen Richtplan entsprechend an. Damit wird eine Motion aus dem Gemeinderat (GR 2014/284) erfüllt. Nachdem beide Teilrevisionen im Sommer 2020 öffentlich aufgelegt wurden (Medienmitteilung vom 3. Juni 2020), hat der Stadtrat diese nun an den Gemeinderat überwiesen.

In den Energiezonen dürfen künftig nur noch maximal vierzig Prozent der zulässigen nicht erneuerbaren Energie für den Wärmebedarf (Heizung und Warmwasser) mit fossilen Brennstoffen gedeckt werden. Dies gilt für Neubauten wie auch bei einem Ersatz der Wärmeerzeugung im Bestand. Die neuen Energiezonen unterstützen damit das energiepolitische Ziel einer 2000-Watt-kompatiblen Transformation der Wärmeversorgung und das klimapolitische Ziel von Netto Null Treibhausgasemissionen.

Ermöglicht wird die Einführung von Energiezonen durch den 2015 in Kraft getretenen §78a des Planungs- und Baugesetzes. Dieser erlaubt die Festlegung von geeigneten Gebieten für die Nutzung erneuerbarer Energien im Zonenplan.

Abstimmung mit kantonalem Energiegesetz

Die Vorlage zu den Energiezonen war ursprünglich Ende 2020 zur Überweisung an den Gemeinderat vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt verabschiedet die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt die Änderungen des Energiegesetzes zuhanden des Kantonsrats. Der Stadtrat stellte deshalb die städtische Vorlage zurück, um die Abstimmung zwischen den beiden Vorlagen zu prüfen. Abhängig vom Ausgang der Volksabstimmung muss die städtische Vorlage nochmals angepasst werden. Der Nutzen einer schnellen Einführung der Energiezonen bei einer allfälligen Ablehnung des Energiegesetzes wurde vom Stadtrat höher eingestuft, als der Aufwand für die Überarbeitung der Vorlage bei Annahme des Energiegesetzes, weshalb die kommunale Vorlage zu den Energiezonen bereits im heutigen Zeitpunkt an den Gemeinderat überwiesen wird.

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