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Initiativen zum Seebecken sind gültig

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat die beiden Volksinitiative «Mythen-Park» und «Seerestaurant» für gültig erklärt und beantragt dem Gemeinderat die Ausarbeitung zweier Umsetzungsvorlagen. Für die Volksinitiative «Mythen-Park» wird zudem die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags beantragt.

9. Februar 2022

Am 1. November 2021 wurden die Volksinitiative «Mythen-Park» und die Volksinitiative «Seerestaurant» durch die IG Seepärke Zürich bei der Stadtkanzlei eingereicht. Die Volksinitiative «Mythen-Park» fordert die Realisierung eines möglichst zusammenhängenden, öffentlichen Parks zwischen Strandbad Mythenquai und General-Guisan-Quai. Dabei soll das Teilstück des Mythenquais ab Einmündung Alfred-Escher-Strasse bis General-Guisan-Quai aufgehoben und Teil der Parkanlage werden. Mit der Volksinitiative «Seerestaurant» wird von der Stadt die Entwicklung eines Projekts für ein Seerestaurant im Bereich der Verlängerung der Bahnhofstrasse gefordert.

Beide Initiativen sind mit der nötigen Stimmenzahl zustande gekommen. Der Stadtrat hat nun beide Initiativen für gültig erklärt und beantragt dem Gemeinderat die Ausarbeitung einer Umsetzungsvorlage für die Initiative «Seerestaurant» sowie einer Umsetzungsvorlage mit Gegenvorschlag zur Initiative «Mythen-Park».

Umsetzung Begehren Mythen-Park erfordert differenzierte Betrachtung

Der Stadtrat hält die Forderung der Initiative, das Teilstück des Mythenquais ab Einmündung Alfred-Escher-Strasse bis General-Guisan-Quai zu einem möglichst zusammenhängenden und öffentlich zugänglichen Park umzugestalten, für grundsätzlich begrüssenswert. Er möchte sie jedoch differenziert betrachten.

Der Mythenquai wurde ursprünglich als Stadtstrasse mit repräsentativen Bauten angelegt. Zudem ist die überkommunal klassierte Strasse im kantonalen Richtplan als Hauptverkehrsstrasse festgelegt und bildet heute eine wichtige Einfallsachse für den motorisierten Individualverkehr in die Stadt Zürich. Der Motorfahrzeugverkehr kann nicht ohne wesentliche Anpassungen der verkehrlichen Randbedingungen auf die Alfred-Escher-Strasse verlagert werden. Eine Aufhebung ist somit sowohl verkehrlich als auch städtebaulich zu beurteilen und kann von der Stadt nicht in eigener Kompetenz umgesetzt werden. Sie bedarf einer Anpassung des kantonalen Richtplans, wofür die Stadt auf die Mitwirkung und Zustimmung des Kantons angewiesen ist.

Da die Umsetzung der Initiative somit insgesamt mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet ist und die Richtplananpassung ein erhebliches Projektrisiko darstellt, beantragt der Stadtrat zur Verbesserung der Realisierungschancen zusätzlich einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Der Gegenvorschlag beinhaltet eine Umsetzungsvorlage zur Schaffung eines möglichst zusammenhängenden, öffentlich zugänglichen Parks im Bereich des Strandbads Mythenquai bis zum General-Guisan-Quai, ohne Miteinbezug des fraglichen Teilstücks des überkommunal klassierten Mythenquais. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, das fragliche Teilstück des Mythenquais doch noch aufzuheben, wäre es ohne weiteres möglich, den Park entsprechend zu vergrössern.

Attraktives Restaurant an der Schiffsanlegestelle Bürkliplatz

Bereits heute findet sich an der Schiffsanlegestelle ein Kiosk mit Grill und Souvenirverkauf, der von Liegenschaften Stadt Zürich an Dritte vermietet wird. Sowohl die bauliche als auch die betriebliche Situation sind jedoch unbefriedigend: Weder erfüllt das Gebäude hohe architektonische und städtebauliche Ansprüche, noch genügt das Angebot den heutigen gastronomischen und touristischen Anforderungen. Hinzu kommt eine ungünstige Verflechtung der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden im Aussenbereich.

Aus diesem Grund wird als eine mögliche Lösung ein Ersatzneubau geprüft, der neben einem architektonisch attraktiven Restaurant auch einen Schalter für Zürich-Tourismus und die Zürcher Schifffahrtsgesellschaft ZSG unter einem Dach vereint. Insbesondere sollen dabei auch der bislang ungenügende Witterungsschutz verbessert und neue – wenn möglich auch gedeckte – Aussensitzplätze geprüft werden.

Die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, wird das Amt für Hochbauten die Machbarkeit verschiedener Varianten prüfen und die Stadt darauf basierend eine entsprechende Umsetzungsvorlage präsentieren.

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