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Stadtrat verabschiedet BZO-Teilrevision «Hasenrain»

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat eine Teilrevision der städtischen Bau- und Zonenordnung (BZO) für das Gebiet um die Schiesssportanlage Hasenrain verabschiedet. Damit entstehen ab 2030 neue niederschwellig nutzbare Grün- und Freiräume im Gebiet Hasenrain, die für die Bevölkerung noch besser erreichbar sein werden.

19. Januar 2022

Der Stadtrat hat eine BZO-Teilrevision für das Gebiet um die Schiessanlage Hasenrain zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Sie ermöglicht eine künftig veränderte Nutzung: Das Gebiet Hasenrain soll so in Zukunft für die Bevölkerung noch besser erreichbar und als Grün- und Freiraum niederschwellig nutzbar werden. Mit dieser BZO-Teilrevision wird eine verbindliche Grundlage für das entsprechende Nutzungskonzept geschaffen, welches vom Stadtrat gleichzeitig zur Kenntnis genommen wurde. Beides hatte eine Motion aus dem Gemeinderat (GR Nr. 2019/464) gefordert.

Neue Freihaltezonen

Die Schiessanlage Hasenrain wird spätestens Ende 2030 ihren Betrieb einstellen. Dies entspricht der städtischen Schiessanlagenstrategie. Die Anlage liegt in einem ökologisch wie landschaftlich sensiblen Gebiet. Nach einer ausführlichen und differenzierten Interessenabwägung hat der Stadtrat beschlossen, einen Teil der bisherigen Erholungszone E1 der Freihaltezone FP Parkanlagen und Plätze zuzuweisen. Der andere Teil, der ökologisch besonders sensibel und landschaftlich exponiert ist, wird der Freihaltezone ohne Zweckbestimmung zugewiesen. Die Forderung nach einer ökologischeren, weniger lärmintensiven und zeitgemässen Nutzung wird damit planungsrechtlich und verbindlich festgehalten.

Nutzungskonzept für grösseren Perimeter

Das zugehörige Nutzungskonzept Hasenrain umfasst nicht nur die Schiessanlage Hasenrain, sondern auch das Gebiet zwischen Albisrieder Dorfkern, Siedlungsrand, Albisriederstrasse und umliegenden Waldrändern. Es wurde von Grün Stadt Zürich in Zusammenarbeit mit anderen städtischen Dienstabteilungen und externen Fachpersonen erarbeitet. Die Schiessanlage Hasenrain soll im Bereich der neuen Freihaltezone (FP) langfristig zu einem öffentlichen Park umgestaltet werden. Das Schützenhaus wird bei Bedarf ganz oder teilweise erhalten bleiben und der Parknutzung dienen. Bis dahin laufen die Verträge mit der heutigen Schiessplatzbetreiberin weiter. Nach Ablauf des Mietvertrags, spätestens Anfang 2031, kann die Schiessanlage einer neuen Nutzung zugeführt werden.

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