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Bundesgericht weist Stimmrechtsbeschwerden zum Stadion ab

Medienmitteilung

Das Bundesgericht hat die beiden Stimmrechtsbeschwerden gegen die Volksabstimmung zum privaten Gestaltungsplan Areal Hardturm abgewiesen. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung des Gestaltungsplans durch den Kanton erfüllt.

8. Juli 2022

Mit den Urteilen 1C_468/2021 und 1C_473/2021 vom 17. Juni 2022 hat das Bundesgericht die beiden Stimmrechtsbeschwerden gegen die Volksabstimmung zum privaten Gestaltungsplan Areal Hardturm abgewiesen. Der zuständige Stadtrat André Odermatt, Vorsteher des Hochbaudepartements, freut sich: «Zürich will das neue Stadion. Nach der deutlichen Zustimmung an der Urne war die rekursbedingte Verzögerung umso ärgerlicher. Nun kann die Bauherrschaft endlich weiterplanen!»

Mit den Urteilen ist eine wichtige Voraussetzung für die noch ausstehende Genehmigung des privaten Gestaltungsplans durch die kantonale Baudirektion erfüllt. Der Gestaltungsplan bildet die baurechtliche Grundlage für das Gesamtprojekt «Ensemble», zu dem neben dem Stadionneubau auch zwei Hochhäuser und eine genossenschaftliche Wohnsiedlung gehören.

Die Stimmbevölkerung hat sich am 27. September 2020 mit knapp 60 % für die Vorlage ausgesprochen. Die beiden Stimmrechtsbeschwerden betrafen einerseits Sicherheitsthemen, andererseits den in einem der Wohntürme geplanten Schulraum. Bereits die beiden Vorinstanzen haben die Beschwerden abgelehnt.

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