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Gestaltungsplan für die Greencity wird angepasst

Medienmitteilung

In der Greencity sollen auf dem Baufeld B6 nicht nur Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen erstellt werden können, sondern auch Alterswohnungen, Pflege- und Bildungseinrichtungen. Die entsprechend nötige Anpassung des privaten Gestaltungsplans hat der Stadtrat gutgeheissen.

16. März 2022

Die Greencity zeichnet sich durch eine hohe Dichte und einen sorgfältig abgestimmten Nutzungsmix zwischen Wohnen und Arbeiten aus. Um die sozial wie städtebaulich nachhaltige Überbauung des letzten unbebauten Baufelds B6 zu sichern, wurde der ergänzende private Gestaltungsplan teilrevidiert. Der Stadtrat hat diese Teilrevision des Gestaltungsplans «GreenCity.Zurich» nun verabschiedet. Grund für die Teilrevision war die veränderte Ausgangslage: Heute ist die Nutzung auf Dienstleistungen und Gewerbe beschränkt. Dies entspricht nicht mehr den Bedürfnissen des Quartiers und der Wirtschaft, weshalb neu auf dem Baufeld B6 nebst der bisherigen Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung auch Alterswohnungen, Pflege- und Bildungseinrichtungen möglich sein sollen.

Die Nutzungsänderung schafft neue Qualitäten für das gesamte Quartier und ermöglicht ein noch breiteres Angebot in der Manegg. Auch sollen langfristig bei einem allfälligen späteren Bedarf auch Räume für öffentliche Schulzwecke realisiert werden können. Falls Alterswohnungen, Pflegeeinrichtungen oder Schulraum gebaut werden, muss ein mit dem Maneggplatz verbundener Innenhof als begrünter Aufenthaltsort erstellt werden. So kann das Baufeld B6 als letztes Baufeld in der Greencity innerhalb der nächsten Jahren sozial und städtebaulich nachhaltig bebaut werden.

Der jetzt revidierte ergänzende Gestaltungsplan «GreenCity.Zurich» trat 2013 in Kraft. Das ihm zugrundeliegende städtebauliche Leitbild aus dem Jahr 2012 war gemeinsam von der Stadt und der Grundeigentümerin, der Losinger Marazzi AG, ausgearbeitet worden. Der Situationsplan des ergänzenden Gestaltungsplans und das städtebauliche Leitbild, aber auch der übergeordnete private Gestaltungsplan Manegg bleiben unverändert.

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