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Kommunale Richtpläne sind rechtskräftig

Medienmitteilung

Die kantonale Baudirektion hat den kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen und den kommunalen Richtplan Verkehr genehmigt. Mit Ablauf der entsprechenden Rekursfristen sind die Planungswerkzeuge nun rechtskräftig.

14. September 2022

Nachdem sich die Stimmbevölkerung sowohl für den kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen wie auch für den kommunalen Richtplan Verkehr ausgesprochen hat, sind die beiden Planungswerkzeuge mit Verfügung vom 13. Juni 2022 von der kantonalen Baudirektion genehmigt worden. Bei der anschliessenden Publikation sind keine Rekurse eingegangen. Mit Ablauf der entsprechenden Fristen sind die beiden Richtpläne am 27. August 2022 in Kraft getreten.

Stadtrat André Odermatt, Vorsteher Hochbaudepartement und damit federführend für die Erarbeitung des kommunalen Siedlungsrichtplans, freut sich: «Die beiden Richtpläne geben die zentrale Stossrichtung für die weitere bauliche Entwicklung unserer Stadt vor. Dass nun nach dem Gemeinderat und der Stimmbevölkerung auch der Kanton sein «Ja» gegeben hat, ist eine weitere Bestätigung, dass die eingeschlagene Richtung stimmt.»

Auch Stadträtin Simone Brander, Vorsteherin Tiefbau- und Entsorgungsdepartement, sieht die Genehmigung als Bestätigung: «Der Weg ist frei für den Ausbau von Fussverbindungen mit einer hohen Aufenthaltsqualität sowie von Velovorzugsrouten. So kommen wir einer klimagerechten Stadt ein Stück näher.»

Ergebnis eines breit abgestützten Prozesses

Nach der Erarbeitung wurden die beiden Planungswerkzeuge im Herbst 2018 öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. Insgesamt sind dabei knapp 300 Einwendungsschreiben mit rund 1000 Anträgen eingegangen. Mit Beschluss vom 24. Oktober 2019 hat der Stadtrat die nach der Auflage überarbeiteten Richtpläne zuhanden des Gemeinderats beschlossen, der sie nach engagierter Debatte am 10. April 2021 respektive 2. Juli 2021 festgesetzt hat. Gegen den Gemeinderatsbeschluss wurde das Parlamentsreferendum ergriffen. Am 28. November 2021 schliesslich hat sich die Zürcher Stimmbevölkerung für beide Vorlagen ausgesprochen.

Besondere Errungenschaften des erstmalig erarbeiteten kommunalen Siedlungsrichtplans sind insbesondere die Bezeichnung von Gebieten, die sich für eine qualitativ hochwertige bauliche Entwicklung über die Bau- und Zonenordnung hinaus eignen. Des Weiteren bilden die konkretisierten Einträge für belebte Quartierzentren sowie die planerische Sicherung von Freiräumen und Flächen für zukünftig benötigte Infrastrukturbauten wie Schulen, Wachen und Sportanlagen besondere Schwerpunkte des Planungswerkzeugs.

Mit dem revidierten Verkehrsrichtplan werden Netzergänzungen zur Erschliessung der Quartiere für die verschiedenen Verkehrsmittel festgelegt. Das Kernstück bildet der Fussverkehr, dessen Bedeutung mit dem Bevölkerungswachstum steigt. Das engmaschige, hindernisfreie Fussverbindungsnetz dient der effizienten Erreichbarkeit von beispielsweise Läden oder Haltestellen und als Schnittstelle zum öffentlichen Verkehr.

Nächste Schritte

Die kommunalen Richtpläne liefern behördenverbindlich die Stossrichtung und den Gesamtblick für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung bis 2040. Die Umsetzung der Stossrichtungen erfolgt in Teilschritten im Rahmen einer Vielzahl verschiedener Aufgaben und Projekte durch die jeweils zuständigen Dienstabteilungen und Departemente. Eine entsprechende Umsetzungsorganisation ist etabliert, ein Monitoring für die Erfolgskontrolle wird gegenwärtig erstellt.

Der nutzungsplanerische Nachvollzug der Stossrichtungen wird im Rahmen von Teilrevisionen der Bau- und Zonenordnung umgesetzt. Bereits heute kann der Nachvollzug überdies im Rahmen von Sondernutzungsplänen (Gestaltungspläne & Sonderbauvorschriften) erfolgen.

Die Festlegungen des kommunalen Richtplans Verkehr werden gesichert durch Baulinien, Dienstbarkeiten und in der Parkplatzverordnung sowie weiterer strategischer Grundlagen und Konzepte. Darauf abgestimmt werden sie im Rahmen von Projekten umgesetzt.

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