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Wichtige Zeugen in den Gartenstadtgebieten neu im Inventar

Medienmitteilung

Der Stadtrat ergänzt die Inventare der Denkmal- und Gartendenkmalpflege um neun Wohnsiedlungen und eine Grünraumverbindung. Damit wird der bereits inventarisierte Bestand um wichtige Zeugen in den Gartenstadtgebieten erweitert.

6. Dezember 2023

Die Denkmalpflege und die Gartendenkmalpflege haben zahlreiche Wohnsiedlungen und deren Umgebungen erfasst und bezüglich ihrer potenziellen Schutzwürdigkeit untersucht. Auf die entsprechenden Ergebnisse gestützt hat der Stadtrat (STRB Nr. 3444/2023 und STRB Nr. 3445/2023) beschlossen, die Inventare der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung um neun Objekte aus unterschiedlichen Epochen und eine Grünraumverbindung zu ergänzen.

Auslöser der Inventarergänzung

Den Anstoss für die Inventarergänzung um Wohnsiedlungen und deren Umgebungen in den Gartenstadtgebieten gaben entsprechende Festlegungen im regionalen Richtplan sowie im kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft und öffentliche Bauten. Hinweise auf wichtige Ortsbildqualitäten gibt zudem das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS). Die Stadt Zürich hat sich im Sinn dieser Grundlagen und vor dem Hintergrund der zunehmenden Bautätigkeit eingehend mit dem zukünftigen Umgang mit den durchgrünten Wohngebieten auseinandergesetzt. Die Inventaraufnahme der Gründungssiedlung der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) basiert auf einem Urteil des Bundesgerichts, wonach diese unter Schutz zu stellen sei.

Ziel der Inventarergänzung

Mit der Inventarergänzung sollen die wichtigsten Zeitzeugen der Wohnarchitektur im durchgrünten Stadtkörper bewahrt und gleichzeitig mehr Planungs- und Rechtssicherheit geboten werden. Während sich zwei Objekte im Besitz der Stadt Zürich befinden, gehören die übrigen Siedlungen gemeinnützigen Bauträgerschaften und weiteren Privaten.

Gesetzlicher Auftrag Denkmalschutz

Die Fachstellen Denkmalpflege und Gartendenkmalpflege erarbeiten aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags, der im Planungs- und Baugesetz formuliert ist, Inventare über schützenswerte Bauten beziehungsweise über schützenswerte Gärten und Anlagen. Das erste und umfangreichste Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung beschloss der Stadtrat 1986, jenes für die schützenswerten Gärten und Anlagen 1989. Die letzte Inventarergänzung erfolgte 2020 mit der Ergänzung um 30 Bauten und Anlagen der SBB (Medienmitteilung vom 28. September 2020).

Ausführliche Informationen im Internet

Umfassende Informationen und eine Übersicht der neu erfassten Objekte bietet eine E‑Publikation.

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